Sorgerecht Hochzeit?
Hallo ich mal eine frage,
Und zwar meine Partnerin hat am 18.03.2020 einen Baby auf Die Welt gebracht hat.
Der leibliche Vater hat kein Interesse,
Und ich habe schön die Vaterschaft anerkannt.
Wenn ich meine Partnerin heiraten tut bekomme ich dann die Sorgerecht gemeinsam hat dann der leibliche Vater keine Chance mehr das er Anspruch auf das Kind hat ?
3 Antworten
Wenn Du sie heiratest, hast Du automatisch die gemeinsame Sorge.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der biologische Vater erfährt, kann er zwei Jahre lang Deine Vaterschaft anfechten. Danach nicht mehr.
Danach kann erst das Kind mit 18 wieder die Vaterschaft anfechten.
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn:
1.
wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
oder
2.
wenn sie einander heiraten oder
oder
3.
soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
wenn das amtlich dein kind ist , hast du die sorgepflicht schon jetzt.