Die Kindesmutter verweigert Kommunikation - wem wird die Schuld dafür gegeben?

7 Antworten

fordere informationen bei der kindesmutter per einschreiben mit rückschein an. das schreiben als kopie dnn gleich noch ans jugendamt.

wenn sie meint durch verweigern der kommunikation das alleinige sorgerecht zu behalten hat sie das problem beim gericht das die meisten das inzwischen so sehen das es nicht im interesse des kindes ist. da kann das gericht dann auch entscheiden das der gewöhnliche aufenthalt des kindes dann in zukunft besser beim kindesvater ist. wenn dieser das dann besser machen würde.

leider nicht. es kommt darauf an, dass er nachweisen muss, dass kommunikation von ihr nicht gewünscht wird. generell ist keine kommunikation zwischen den eltern, erstmal ausschlussgrund nummer eins für das sorgerecht.

@larrykinghere

wie kann ich den Nachweis erbringen, dass sie nicht kommunikationswillig ist?

Briefe per Einschreiben, SMS?

@Barmalej22

nur mit brief per einschreiben. am besten mit rückschein. selbst wenn sie den nicht annimmt hat man den anchweis das er richtig addressiert war.

Hallo,

leider habe ich derzeit das gleiche Problem. Allerdings ist nach der neuen Gesetzesänderung des §1626a es nicht mehr so leicht wie früher, dass sich die Mutter nur zu sperren braucht, um das alleinige Sorgerecht zu behalten. Sehr interessant sind dabei die Aussagen der Fachkremien des Deutschen Bundestages zur Begründung der Gesetzesnovelle des $1626a (Bundestagsdrucksache 17/11048), auf die man sich durchaus berufen sollte.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf

Siehe u. a. Seite 17 ff.: ..."Dabei kann jedoch nicht bereits die Ablehnung einer gemeinsamen Sorge durch die Kindesmutter die Annahme begründen, dass in einem solchen Fall die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, denn dann hätte es die Mutter nach wie vor allein in der Hand, ob es zu einer gemeinsamen Sorgetragung kommt oder nicht. Angesichts des gesetzlichen Leitbildes, das nunmehr nach Möglichkeit die in gemeinsamer Verantwortung ausgeübte Sorge beider Elternteile vorsieht, ist zu verlangen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass eine gemeinsame Sorge sich nachteilig auf das Kind auswirken würde. Dies gilt umso mehr, als beide Elternteile aufgerufen sind zu lernen, ihre persönlichen Konflikte, die auf der Paarebene zwischen ihnen bestehen mögen, beiseite zu lassen und um des Wohls ihres Kindes willen sachlich und, soweit das Kind betroffen ist, konstruktiv miteinander umzugehen. Sie sind mithin gehalten, sich um des Kindes willen, notfalls unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe von außen, um eine ange messene Kommunikation zu bemühen....

Auch schon manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten rechtfertigen für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge, da von den Eltern zu erwarten ist, dass sie Mühen und Anstrengungen auf sich nehmen, um im Bereich der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des Kindes zu gelangen. Diese elterliche Pflicht trifft nicht miteinander verheiratete Eltern gleichermaßen....

Der pauschale Vortrag der Kindesmutter, sie könne nicht mit dem Kindesvater sprechen und sie beide hätten auch völlig unterschiedliche Wertvorstellungen, kann per se mithin noch nicht dazu führen, die gemeinsame elterliche Sorge zu versagen. Stützt der sorgeberechtigte Elternteil seine Verweigerung der gemeinsamen Sorgetragung auf fehlende Kooperationsbereitschaft oder -fähigkeit, genügt es nicht, lediglich formelhafte Wendungen hierzu vorzutragen. Dem Vortrag müssen sich vielmehr konkrete Anhalts- punkte dafür entnehmen lassen, dass eine tragfähige Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge nicht besteht und Bemühungen der Eltern um eine gelingende Kommunikation gescheitert sind....

Nimmt die Mutter eine Blockadehaltung erst im Zusammenhang mit dem Begehren des Vaters, an der Sorge beteiligt zu werden, ein, und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Anlass hierfür vor allem der Wunsch ist, die Alleinentscheidungsbefugnis zu behalten, so wird sich diese Haltung durch eine praktizierte gemeinsame Sorge oftmals auflösen lassen."

Dies zeigt eindeutig, welche Ziele der Bundestag mit der Gesetzesnovelle verfolgen will. Die Argumentation einiger Mütter-Rechtsanwälte dürfte demnach kaum haltbar sein. Bleibt nur zu hoffen, dass auch die Richter dem tatsächlichen Willen des Bundestags folgen werden. Also abwarten und hoffen... aber nicht aufgeben!

"Du brauchst keinen guten Anwalt. Du brauchst nur einen guten Richter!"

  1. sms muss sie nicht beantworten, auch nicht telefonate oder persönliche gespräche mit dir führen. sie hat das recht diesbezüglich keine kommunikation zu wünschen, kann sogar die handynummer ändern.
  2. überlege dir genau was und worüber du auskunft haben willst. dann erstelle einen dreizeiler: sehr geehrte frau km, hiermit bitte ich um folgende auskünfte:

a) gesundheitszustand der kinder a, b u c sowie stand der vorsorgeuntersuchungen und impfungen b) leistungsstand der kinder a, b und c in der schule und entwicklungstand der kinder a - c in der kita c) art der aktivitäten und hobbies der kinder

dies ist bitte innerhalb von 14 tagen an die Ihnen bekannte Adresse einzureichen. mfg du

derartiges kannst du ihr alle 4-6 monate zukommen lassen und sie antwortet dir entsprechend:

a) kinder sind gesund. impfstand aktuell, vorsorgeuntersuchungen werden besucht und zeigen keine auffälligkeiten b) derzeitiger zensuerstand: ...., kinder sind gut in der schule, keine vorkommnisse, selbgies für die kita c) kinder spielen auf spielplatz, lesen gerne bücher.

unter umständen sind die berichte sogar noch kürzer gefasst.

  1. hier ist erstmal denke ich wichtig, dass du über geregelten umgang verfügst: 2-4 nachmittage die woche, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. diesen umfang passt du an deine persönliche situation und arbeitszeiten an. sollte es bereits eine vereinbarung geben, kannst du diesen versuchen zu erweitern und ein gespräch beim jugendamt im rahmen der mediation anberaumen. sollte es einen beschluss geben seitens des gerichtes, wirst du auf beschlusserweiterung klagen müssen. weitere infos erhältst du beim jugendamt odre beim anwalt für familienrecht.

  2. so umgang regelmäßig läuft, hast du natürlich selbst die möglichkeit deine kinder auf herz u nieren zu prüfen was ihren entwicklungsstand und ihre gesundheit betrifft. du siehst wofür sie sich interessieren und was sie dir über kita oder schule erzählen.

  3. gemeinsames sorgerecht kannst du im rahmen einer mediation beim jugendamt erst einmal fordern. dort legst du der kindesmutter dar, dass du ein gemeinsames sorgerecht für wichtig empfindest und dies dem kindeswohl entspricht. lehnt sie dies ab, musst du es bei gericht beantragen. aber deine schrifltichen versuche auf kommunikation und die versuche gespräche zu führen, zeigen das sie kommunikation grundlegend ablehnt, diese aber bei willenszeigung der mutter sicher drinne wäre. auch hier berate dich mit einem anwalt für familienrecht.

ein gsr gibt dir die möglichkeit unabhängig von der km infos bei ärzten und kita oder schule einzuholen, so das sie dir nix berichten muss. entscheidungen triffst du auch mit gsr keine mehr. diese trifft sie zu 95% allein.

danke für die umfangreiche Antwort...

den Umgang habe ich bereits gerichtlich durchgesetzt - möchte jetzt das anteilige Sorgerecht...

@Barmalej22

damit haste die erste und wichtige hürde genommen. sprich dich mit deinem anwalt ab, wann es am besten wäre die klage auf gsr einzureichen oder ob erstmal mediation beim jugendamt besser wäre.

Lass dich von einem Anwalt beraten - da bist du an der richtigen Adresse.

keine gute Erfahrung mit denen...

wollen immer einem die Hoffnung machen, dass die Sache sich loht - damit man einsteigt, dann gießen sie fleißig Öl ins Feuer und dann nach dem Gericht bekommste 1000€-Rechnung und die Aussage "na diesmal hats nicht geklappt - tut mir leid, aber es hätte alle klappen können"...

Bevor Du zum Anwalt rennst, gehe zum Jugendamt und schildere es dort, vielleicht können die Dir helfen, bevor Du einen Anwalt bezahlst..