minus Stunden wegen Sturm

4 Antworten

Die Antwort von Nightstick ist richtig.

Die Betriebsschließung ist eine unternehmerische Entscheidung und die dadurch entstehenden Ausfällt hat der Arbeitnehmer als Betriebsrisiko zu tragen.

Wenn der Arbeitgeber Dich/euch wegen des Sturms nicht arbeiten lässt, nach Hause schickt, obwohl eure Arbeitskraft angeboten und abrufbar war, kommt er in "Verzug", denn das ist seine Entscheidung und sein Risiko!

Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB sagt dazu in § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Mit anderen Worten: Die ausgefallenen Stunden dürfen nicht als Minusstunden gewertet werden, sondern so, als hättet ihr "normal" gearbeitet.

Wenn der Arbeitgeber den Laden schließt, bekommst Du natürlich keine Minusstunden! Arbeitsrechtlich hast Du ja Deine Arbeitskraft angeboten, und der Arbeitgeber hat sie nicht genutzt. Dies war seine Entscheidung, und dafür trägt er das unternehmerische Risiko - sprich muss bezahlen. Im Übrigen hätte er sich ja auch gegen ein solches Risiko versichern können...

Anders läge der Fall nur dann, wenn Du Deinen Dienst aufgrund der Wetterlage verspätet angetreten hättest - dann hättest Du das Risiko zu tragen und müsstest nacharbeiten bzw. einen Lohnabzug hinnehmen.

Denke nicht das du minus Stunden bekommst, da es ja offiziell geschlossen wurde, wobei sie dir theoretisch welche geben könnten da die Vertraglichen Stunden nicht erfüllt wurden.

ja, denn du kriegst nur die stunden die du auch da warst

Familiengerd  06.12.2013, 12:41

Schlicht und einfach: Diese Antwort ist falsch!