Arbeitsrecht Arbeitsstunden darf mein Chef das?

4 Antworten

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ist das Rechtens ?

Schlicht und einfach: Nein - wenn Du damit nicht einverstanden bist und das Deinem Arbeitgeber auch erklärst!

Der Arbeitgeber darf nicht aus eigener "Machtvollkommenheit" vertraglich geregelte Arbeitzeiten ändern oder Arbeit aussetzen. Er hat zwar ein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers", aber nur innerhalb des Rahmens geltender gesetzlicher Bestimmungen und vertraglicher Vereinbarungen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen).

Er darf alKommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.so nicht bestimmen, dass die Arbeit während der üblichen Arbeitszeit einzustellen sei und die Arbeitnehmer frei zu nehmen hätten.

Tut er das dennoch, enthebt ihn das nicht seiner Verpflichtung, den Arbeitnehmer in dieser "arbeitsfreien Arbeitszeit" trotzdem so zu bezahlen, als würde der Arbeitnehmer "ganz normal" arbeiten.

So bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Wenn Du Deinem Arbeitgeber also erklärst, damit nicht einverstanden zu sein, sondern arbeiten zu wollen, der Arbeitgeber aber trotzdem anordnet, dass Du Deine Arbeit einstellst, muss er Dich dennoch für diese Zeit der "Nichtarbeit" bezahlen, und es entstehen nauch keine Minusstunden, die Du nacharbeiten oder mit anderen Ansprüchen Deinersaeits verrechnen lassenb müsstest.

So weit die rein rechtliche Seite.

In wieweit Du aber in der Lage oder auch nur willens bist, Deine Ansprüche gegen Deinen Arb eitgeber auch durchzusetzen - mit allen möglichen Konsequenzen bezüglich des "Klimas" -, kannt nur Du für Dich selbst beurteilen und entscheiden.

Danke super Antwort nun die zieht so was immer wieder durch auch beim Betriebsausflug der dauerte nur 5 Stunden hieß damals auch Minusstunden

Und was das schönste ist ist einer an dem Tag Krank hat er seine Stunden die die da sind sind die die dumm in die Röhre kucken

Dein Chef kann früher schließen, allerdings nicht ohne Euch zu bezahlen.

Wenn der AG so kurzfristig beschließt früher zu schließen kann er den AN keine Minusstunden "aufs Auge drücken". Wenn Du arbeiten willst und Dein Chef nimmt Deine Arbeitskraft nicht an, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss dann so bezahlen als wäre gearbeitet worden. Minusstunden können hier nicht entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten. Sollte der AG auf die "tolle" Idee kommen und Urlaub abziehen wollen, geht das überhaupt nicht (ist schon vorgekommen).

Allerdings habe ich keine Ahnung, wie viele AN der Betrieb hat und wie lange Du dort schon arbeitest. Handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 20 ständigen Vollzeitkräften oder Du bist noch keine sechs Monate beschäftigt, greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen. Mancher AG wird MA die sich auf Gesetze berufen leider ziemlich schnell wieder los.

Was Du tun sollst, kann ich Dir nicht sagen, allerdings habe ich Dir die rechtliche Grundlage genannt, wenn Du etwas tun willst.

Danke

rede mit Chefe dass nur eines möglich ist. Entweder früher Schluss machen oder Minusstunden ausgleichen. Gibt es ggf für dich noch was zu tun obwohl Kids schon raus sind ? Eventuell was reparieren, vorbereiten für Nachweihnachten ect

Arbeit finde ich mir schon laut Chef ist um 13.15 Schluss und könnten uns ja dann noch gemütlich zusammen sitzen aber natürlich ohne Stunden also minus

@sepp333

ich kann mir nicht vorstellen dass sie dir die 3 Stunden ankreiden wird.

Wie sieht es mit Winterdienst aus wenn Einrichtung zu hat.

Eventuell da Schnee schippen und streuen. Dann haste bald deine 3 Std intus

@newcomer

Macht der Winterdienst das einzige was ich will an diesm Tag meine Stunden leisten sonst nix

@sepp333

andere Lösung. Wenn es in diesem Jahr nicht mehr möglich ist die Minusstunden zu erbringen kannste die ggf im Neujahr machen oder du nimmst 3 Stunden unbezahlten Urlaub dann kann dir Chef nichts ankreiden

Eine Freistellund ist keine Minusstunde und auch kein Urlaubstag - also: nein! :)

hast du da nen Paragrafen für mich wo das schriftlich steht ??

@sepp333

Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"

Puh da müsstest du einen Anwalt fragen. Bist du denn sicher, dass er dir dafür Minusstunden aufschreiben wird? Wenn er dir in deiner regulären Arbeitszeit nicht die Möglichkeit gibt zu arbeiten, obwohl du es willst und dich nach Hause schickt, ist das definitiv eine Freistellung. Und die muss normal bezahlt werden und darf nicht auf die Minusstunden angerechnet werden. Also einen Paragrafen kann ich dir dazu nicht sagen aber es ist 100% so. Und ein Arbeitgeber weiß das eigentlich auch^^

@SilleBoo

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es nicht für alles einen Paragraphen, weil wir (immer noch) kein Arbeitsgesetzbuch haben!

Solche Dinge müssen individuell ausgeurteilt werden. 

@SilleBoo

Nun ich muss dann drei Stunden weniger aufschreiben und diese wieder einbringen meine Vermutung ist das das eine Maßnahme ist damit wir keine Überstunden haben nur wir haben eh kaum welche

@verreisterNutzer

Dafür gibt es aber einen "Paragraphen"; ob der Fragesteller sich darauf berufven kann/soll, muss er selbst entscheiden - siehe meine eigene Antwort!

@SilleBoo

Das ist richtig!

Also einen Paragrafen kann ich dir dazu nicht sagen aber es ist 100% so.

Hier ist die gesetzliche Bestimmung: Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"