Minusstunden durch "falsche" Einteilung, wer muss dafür gerade stehen?

1 Antwort

Also was in der Vergangenheit passiert ist, scheint deiner Schilderung nach soweit korrekt zu sein. Wer ins Minus rutscht, aus welchen Gründen auch immer, muss diese Zeit halt nacharbeiten oder bekommt es abgezogen.

Für die Zukunft kannst du jedoch darauf bestehen, dass du auch in Wochen mit Frühschichten die vollen vertraglich vereinbarten Stunden eingesetzt wirst. Es wird ja nicht das Problem sein eine halbe Stunde länger zu bleiben und dafür jemand anderen (nit weniger Stunden) später kommen zu lassen.

Plan B wäre, sofern du selbst damit kein Problem hast, die Stunden offiziell zu reduzieren, also eine Vertragsänderung vorzunehmen. Davon würde ich jedoch abraten, denn weniger arbeiten bedeutet auch weniger Einzahlung in die Rentenkasse und sonstige zusätzliche prozentual berechnete Leistungen, sofern diese gezahlt werden (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.).

Wie gesagt, vereinbart sind 40 Stunden und du hast das Recht diese auch zu arbeiten. Wie das umgesetzt wird ist das Problem des AG und nicht deins.