Minusstunden bei vertragsende

4 Antworten

Wenn Du Deine Arbeitskraft nachweislich angeboten hast, der AG sie aber nicht angenommen hat, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Da können und dürfen dann keine Minusstunden entstehen. Der AG hat Dich so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Diese Stunden müssen auch nicht nachgearbeitet werden.

Wenn es Deinen Kolleginnen genau so geht, könnt Ihr ja gegenseitig bezeugen, dass ihr arbeiten wolltet aber nicht durftet.

Was Deine Kündigungsabsicht betrifft: Befristete Arbeitsverträge können nicht vor Ablauf der Befristung gekündigt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Kündigungsfrist vereinbart wurde oder ein anwendbarer, entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Das Minusstunden mit dem Gehalt verrechnet werden...

Maximilian112  29.05.2013, 20:55

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Wir haben alle gesagt das wir keine z.b 4 Tage frei haben wollen.. Haben auf den einsatzplänen vermerkt usw.... Aber immer wieder wurden uns statt 1 Tag frei, gleich 2-3- oder 4 Tage frei eingetragen...

Was heitß denn Laut Vertrag dürfen die das? Was genau steht in dem Vertrag?