Wieviel Minus Stunden oder Tage darf ein Arbeitgeber aufbauen?

1 Antwort

Wenn Du eine vereinbarte Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag hast, muss der AG Dir diese Stunden auch geben. Bietest Du Deine Arbeitskraft an und der AG will oder kann Dir nicht genug Arbeit geben, befindet er sich nach $ 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet, der AG muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Es dürfen keine Minusstunden entstehen, es muss nicht nachgearbeitet werden und Verrechnung mit Urlaub ist schon überhaupt nicht gestattet.

wie schauts bei einer Kündigung aus 

Wenn der AG Dir betriebsbedingt kündigt (zu wenig Arbeit) und Du hast durch seinen Annahmeverzug Minusstunden, darf er Dir diese bei Kündigung nicht verrechnen (s.o.).

Familiengerd  30.10.2014, 17:55
Bietest Du Deine Arbeitskraft an

Das ist noch nicht einmal erforderlich bei einer vertraglich vereinbarten Dauer der Arbeitszeit; allerdings darf der Arbeitnehmer auch nicht sagen : "Okay, alles klar, dann geh' ich mal!"

Alleine diese Vereinbarung reicht als Verpflichtung des Arbeitgebers, für diese Dauer Entgelt zu zahlen, ohne dass der Arbeitnehmer explizite auf seinen Arbeitswillen hinweisen muss!

elektromeister  31.10.2014, 15:05

Im Prinzip ist die Antwort von Hexle2 richtig.

Ausnahme: "wenn eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelungen bestehen, in denen ein Zeitkorridor von z.B. 100Std. in Positiver und Negativer Richtung vereinbart wurden, dann ist die Einplanung von Schichtausfällen oder Negativstunden rechtlich zulässig.

Ebenfalls zulässig sind Kollektivregelungen auf Grundlage von Betriebsratsbeschlüssen. (Also Schichtausfälle von mehr als 1 Mitarbeiter).

Also Arbeitsvertrag genau lesen und dabei das "Kleingedruckte" nicht vergessen.

GRuß Uli