Zeitarbeit arbeitszeitkonto minusstunden?

3 Antworten

Du hast Dich bei Deinem AG, der ZAF, vertraglich verpflichtet XX Std./Woche zu arbeiten und der AG hat sich verpflichtet Dir für diese vereinbarten Stunden Arbeit zu geben und zu bezahlen.

Wenn Du dem AG (der ZAF) mitgeteilt hast, dass Du arbeiten möchtest und er Dir keine Arbeit gibt/geben kann, ist das nicht Dein Problem. Das Betriebsrisiko trägt der AG der sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug befindet.

Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und "nacharbeiten" musst Du auch nicht.

Dein AG kann Dein Zeitkonto nicht so einfach nutzen um seinen Annahmeverzug zu umgehen. Er soll Dir mal zeigen/sagen, nach welcher Rechtsgrundlage er handelt.

Gilt bei "Deiner" ZAF eigentlich ein Tarifvertrag? Falls ja, kann man direkt dort nachschauen. Da steht nämlich, dass der AG einseitig nicht über das Zeitkonto des AN verfügen darf.

Dein Arbeitgeber muss Dir unabhängig von Dir anzubietenden Arbeitseinsätzen, Deine vertraglich vereinbarten Stunden bezahlen - das Arbeitsrisiko liegt beim AG nicht bei Dir als AN.

Wenn sie keine Arbeit mehr haben müssen sie dich bezahlen.Das Zeitkonto mit minus zu belasten deswegen ist nicht zulässig.Wende dich an das Arbeitsgericht (kostenlos) und da bekommst du auch recht.