Minus Stunden trotz krankschreibung?

3 Antworten

Kann das rechtens sein?

Schlicht und einfach: Nein!

Und die Begründung ist , da ich ja nur 5 tage zum arbeiten und keine 6 ( krankentage )eingeplant bin.

Abgesehen davon, dass durch Erkrankung keine Minusstunden entstehen können: Wo sollen denn da Minusstunden entstehen, wenn Du sogar für mehr als Deine 5 Arbeitstage krankgeschrieben wurdest?!?

Die Begründung ist völliger Unsinn und das Vorgehen Deines Arbeitgebers damit rechtswidrig!

Du hast also eine 5-Tage-Woche mit 40 Wochenstunden, die - bei einem freien Tag in der Woche - auf die Werktage Montag bis Samstag verteilt werden können.

Im Krankheitsfall hast Du nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du erhalten hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst.

So bestimmt es das etwas kompliziert formulierte Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk. von mir: gemeint ist der Zeitraum unversch7uldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Nur bei sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten ist das durchschnittliche Entgelt aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (bei kürzerer Beschäftigungsdauer die entsprechende Zeit) als Berechnungsgrundlage für die Entgeltberechnung während der Erkrankungszeit zu ermitteln (Geldfaktor).

Dagegen ist der Zeitfaktor maßgeblich, wenn für die Zeit der Erkrankung bereits ein Arbeitseinsatz ursprünglich vorgesehen war (z.B. durch einen Dienstplan) oder regelmäßig eine bestimmte Arbeitszeit geleistet wurde; dann ist für die Lohnfortzahlung entscheidend, was Du in dieser Zeit verdient hättest, wenn Du nicht krank geworden wärst - also einschließlich möglicherweise geplanter Überstunden und eventueller Zuschläge (genau so wie bei der Entgeltzahlung an einem Arbeitstag, der wegen eines Feiertags ausfällt).

Diese Unterscheidung spielt aber in Deinem Fall überhaupt keine Rolle, weil Du für die Zeit, in der Du 40 Wochenstunden hättest leisten müssen, krankgeschrieben wurdest.

Dir steht also die Entgeltfortzahlung für 40 Wochenstunden zu, ohne jede Minderung (also auch z.B. eine Schichtzulage, wenn Dir eine gezahlt worden wäre, wenn Du gearbeitet hättest).

Es ist schon "erstaunlich" (nachsichtig formuliert), was sich so mancher Arbeitgeber an Unglaublichem einfallen lässt!

Das ist falsch.

Das Krank darf nicht zu Deinen Ungunsten ausgelegt werden.

Was Dein Chef da macht, ist absolut rechtswidrig.

Leider halten sich nicht alle an geltendes Recht.. und nicht jeder traut such, sich zu wehren :-(

Nein im bei Krankheit darf dir kein nachteil entstehen.

In der Realität sieht das doch oft anders aus