Mindestalter Piercing (Schweiz)

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Hallo

Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich allein nicht handlungsfähig. Sie brauchen die Einwilligung der Eltern, um Rechtsgeschäfte abschliessen, beispielsweise etwas kaufen zu können. Die Einwilligung kann mündlich oder schriftlich, im Voraus oder im Nachhinein erteilt werden. Ist ein Kind jedoch urteilsfähig, kann es höchst persönliche Rechte selber ausüben. Darunter versteht man Rechte, die eng mit der Persönlichkeit verbunden sind, wie zum Beispiel Eingriffe am eigenen Körper. So kann das urteilsfähige Kind selbst die Einwilligung zu einer Operation, einer Tätowierung oder eben einem Piercing erteilen. Wenn dieses nicht deutlich mehr als das Taschengeld für einen Monat oder einen Lehrlingsmonatslohn kostet, ist das urteilsfähige Kind auch da ganz allein handlungsfähig.

Quelle: http://www.beobachter.ch

Das ist eigentlich wie auch in Deutschland etc. Ohne Erlaubnis der Eltern ist es ab 18, wenn beide Elternteile einverstanden sind und mind. ein Elternteil beim Stechen dabei ist, kannst du es auch unter 18 machen.. 13-jährige Kinder und jüngere werden meistens gar nicht gestochen und auch Intimpiercings, Surfacepiercings usw. werden erst ab 18 gestochen

Ich glaube du musst 18 sein.