Mietrecht: Heißt"1 Katze erlaubt", ich darf auch 2 haben?

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Bei 10 Katzen solltest du aber spätestens aufhören.

Ob eine Katze oder zwei spielt keine Rolle. Eine Mengenmäßige Beschränkung im Mietvertrag wäre nicht statthaft. Allerdings muss die Wohnung dafür geeignet sein und vor allem darf es zu keinen Belästigungen der Nachbarn kommen (z. B. durch Entleerung des Katzenklos in die Mülltonne, weil kein Hausmüll).

XtraDry  10.09.2011, 18:35

Eine Mengenmäßige Beschränkung im Mietvertrag wäre nicht statthaft.

Unsinn

Immofachwirt  11.09.2011, 10:01
@XtraDry

Bischen schwach deine Erklärung für einen selbsternannten Mietrechtsexperten, findest du nicht?

Die herschende Rechtsprechung erlaubt eine Katzenhaltung bis zu 3 Katzen auch dann, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wird.

Aber wenn der Vermieter eine Katze erlaubt, soll dies dann nach deiner Vorstellung gelten, wenn doch bei einem ausdrücklichen Verbot 2 bis 3 Katzen erlaubt sind? Als "Experte" solltest du dich da sehr schnell mal schlau machen.

  • Amtsgericht Hamburg Az. 40 a C 402/95 Kein nachhaltiger Schaden der Mietwohnung durch Katzen
  • Amtsgericht Hamburg Az. 47 C 520/95 Keine Störung der Nachbarn
  • Amtsgericht Köln Az. 216 C 58/97
    Unzulässige Auflagen des Vermieters
  • Amtsgericht Lichtenberg Az. 8C185/96
    Wieviele Katzen sind zulässig?
  • Amtsgeicht Hamburg vom 09.03.90
    Widerruf der Genehmigung bei Eintritt von Unzuträglichkeiten

Falls du noch Bedarf hast, melde dich einfach.

Flitzpiepje  10.09.2011, 20:11

Sofern Du kein Biostreu für Deine Katze benutzt, gehört dieses in die Tonne.

Immofachwirt  11.09.2011, 09:25
@Flitzpiepje

Es geht hierbei nicht um die Vorschriften für Müllentsorgung, sondern um die Frage ob Katzenstreu Hausmüll ist. Das ist er nicht. Daher sind Bewohner gut beraten, eine seperate Tonne oder Sack für das Katzenstreu zu beschaffen. Gleiches gilt übrigens auch für den Rasenschnitt, der zwar in die Biotonne gehört, aber bei Mehrfamilienhäusern nicht in diese entleert werden darf, weil es sich hierbei ebenfalls nicht um Hausmüll handelt.

Andrea1964  11.09.2011, 20:20
@Immofachwirt

Solltest dich aber genauer informieren, z. B. bei uns gehört laut Landratsamt das Katzenstreu in die Restmülltonne. Aber das war ja wohl nicht die Urspungsfrage!

Immofachwirt  11.09.2011, 22:31
@Andrea1964

Solltest genauer lesen.

Ich sprach davon, dass es nicht um diese Vorschriften (der Müllentsorgung) geht. Und der Hinweis zur Biotonne war im Bezug auf den Grünschnitt.

Padri  13.09.2011, 11:01
@Immofachwirt

M;an sollte nicht erst bei 10 Katzen aufhören in einer Mietwohnung, sondern auch schon bei 4! Stellt ein Vermieter fest, dass es zu viele Tiere in einer Wohnung gibt, so kann er deren Abschaffung fordern! Niemand weiß doch hier wie groß die Wohnung ist. Daher Vorsicht vor Ratschlägen, die einem nichts nutzen hinterher.

Frag deinen Vermieter. Du hast gelesen, dass das Halten einer Katze erlaubt ist, und das trifft sich gut, denn du hast auch eine. Nun hast du da nur noch ne Unklarheit, ob du nur eine einzige Katze halten darfst, weil du hast ja auch eine zweite.......

Selbstverständlich, wenn da ausdrücklich "eine Katze" steht. So einen Vertrag hätte ich als (potentieller) Katzenhalter allerdings auch nicht unterschrieben...

Freak1911 
Fragesteller
 10.09.2011, 20:17

noch ist es auch nur ein mündlicher Vertrag. Ist irgendwie blöd gelaufen - ich hab mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Der Vermieter hat mitbekommen, dass ich eine Katze habe und die Haltung einer Katze nun vorab mit OK besiegelt. Aber schriftlich steht noch nichts. Ich wollt nur vorher mal wissen, ob es überhaupt rechtlich einen Unterschied macht, wenn Katzenhaltung denn erlaubt ist, auch wenn der Vermieter/ Verwalter von 1 ausgeht, ich aber dann doch 2 mitbringe. Wenn ich jetzt mitteile, dass ich übrigens doch zwei Katzen habe, hab ich die Befürchtung, dass ich mich unbeliebt mache und die Wohnung doch nicht kriege. Daher ... muss der Vermieter denn das wissen, oder ist das prinzipiell Wurscht, 1 oder 2 ruhige Wohnungskatzen machen doch nicht einen solchen Unterschied!?

XtraDry  10.09.2011, 20:21
@Freak1911

Letztendlich zählt, was schriftlich im Mietvertrag steht. Vermutlich wird da Tierhaltung nach Erlaubnis erlaubt sein. Die Erlaubnis solltest Du Dir schriftlich geben lassen. Wenn der Vermieter in der erlaubnis allgemein die Haltung von Katzen erlaubt, darfst Du Dir mindestens auch eine zweite anschaffen, wenn nur eine Katze erlaubt wird, dann eben nicht...

Freak1911 
Fragesteller
 10.09.2011, 20:25
@XtraDry

Komme wohl nicht drum herum, ihn vor dem Aufsetzen des Mietvertrages zu stecken, dass ich ... äh...doch 2 Katzen habe, nicht nur eine. Aber danke @alle.

Dann würde da stehen : Katzenhaltung erlaubt. Hier beschränkt er sich auf eine. Sicherlich hat er in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, mit mehreren Katzen in der Haltung, da hier schnell Geruch entsteht, wenn diese nicht ordnungsgemäß sauber gehalten werden. Frage ihn sicherheitshalber noch mal selber, bevor Du Ärger bekommst, und Du die zweite Katze wieder abgeben musst. Zu Deiner Frage, ja er kann verlangen, dass Du diese weggiebst, bzw. er kann Dir dann auch kündigen.

http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html#Mietwohnung

Hier heißt es, dass normalerweise 2-3 Katzen als zulässig zu werten sind. Allerdings sind die Gerichte unterschiedlicher Meinung, ob Katzen als Kleintiere gelten.

Ich würde den Vermieter höflich fragen, ob eine 2. Katze zulässig ist. Kannst ihm ja erklären, dass man eine Katze nicht alleine halten soll. Und wenn er schon eine Katze erlaubt, dann hat er ja offensichtlich nichts gegen Katzen!