Kann ein Vermieter verbieten ein Katzennetz auf Balkon zu spannen?

12 Antworten

Es gibt doch fürs Balkongeländer auch Sichtschütze (blödes Plural, keine Ahnung ob es so stimmt) die nicht so schlecht aussehen. Die können doch nicht alles verbieten. Für Tips wäre es hilfreich ein Bild von dem Haus und dem Balkon zu sehen.

Heeeschen  14.08.2007, 15:58

Nicht Sichtschutz - Katzennetz. So ein Netz geht von der oberen Balkonbrüstung bis zum nächsthöheren Balkon. Rundum. Und das kann dann einen ästhetik-fixierten Vermieter schon mal stören...

Hunley  14.08.2007, 17:49
@Heeeschen

Oh verzeihung, hab sowas noch nie gesehen. Aber da kann ich verstehen daß der Vermieter das so nicht will. Als Notlösung würde ich das Netz waagerecht anbringen auf Höhe der Brüstung. Die Nutzbarkeit des Balkons geht dann zwar flöten aber man muß nicht umziehen und man sieht es nicht von unten. Und die Mietzala können ja trotzdem noch raus.

Alilupo  26.06.2017, 17:32
@Heeeschen

Apropos "Nächsthöherer Balkon": Wo willst Du das Netz dann oben festmachen? Unter der Decke mit in den Balkon-Beton gedübelten Haken? 

Es gibt doch wirklich sehr transparente Netze aus Nylon (wie Angelsehne), die sieht man von der Straße aus kaum bzw. nur, wenn man weiß, dass die da sind. Vielleicht kann sie den Vermieter damit doch noch überzeugen? Ansonsten: wie sieht es mit Tauben aus? Unter dem Vorzeichen der Taubenabwehr ist der Vermieter bestimmt aufgeschlossener, zumal es dabei ja auch um den Erhalt seines Eigentums geht!

Ja der Vermieter hat das Recht dieses zu untersagen. Begründung das Gesamtbild der Wohnanlage wird beeinträchtigt. mfg.

Hallo,

ich möchte davor warnen, die Absturtzgefahr zu unterschätzen - selbst wenn 15 Jahre nicht passiert ist, kann es noch passieren. Katzen werden u. a. von Ihren Jagdinstinkten geleitet, d. h. wenn sich beispielsweise ein unerfahrener Jungvogel auf das Balkongeländer setzt, wird die Katze zum Sprung ansetzen... Aus inzwischen 30 Jahren Zusammenleben mit extrem sensiblen Mitbewohnern und aus meiner Tätigkeit beim Bund der Katzenfreunde kenne ich zahllose Fälle von Abstürzen - teils leider mit tödlichem Ausgang -, die sich sporadisch und partiell auch erst nach längerer Zeit zugetragen haben... Es gibt "unsichtbare Netze" (fürs Militär entwickelt), die man einfach nicht sieht - in meinen Augen die praktikabelste Lösung mal abgesehen vom Umzug. Eine Diskussion wegen Taubenkot etc. erübrigt sich meistens, da 1. der Vermieter die äussere Optik der Fassade als maßgeblich ansieht und insbesondere 2. dies meistens als Schutzbehauptung erkannt und abgetan wird. Wenn die anderen zwei Möglichkeiten nicht praktikabel sein sollten, kommt es aber sicherlich auf einen Versuch an...

Hallo,

ich habe mal gehört, ein uneingeschränktes Verbot gilt nur an der Schauseite des Hauses, also zur Straße raus. Ich habe z. B. einen total vernetzten Balko nach hinten, zum Garten raus. Die Vermieter, die im Haus wohnen, finden das zwar auch nicht so schön, tolerieren es aber zum Glück. Also vielleicht mal erkundigen - bn auch keine Jurist - ob nach hinten/zum Garten raus auch eine GEnehmigung erforderlich ist. Veiel Grüße

Gruselfan  30.08.2013, 13:07

Habe geade Folgendes gefunden, was Dich freuen wird:

Mieter dürfen auf ihrem Balkon - 2. Obergeschoss - ein Fangnetz errichten, damit ihre Katze nicht entweichen bzw. nicht vom Balkon abstürzen kann, entschied jetzt das Amtsgericht Köln (222 C 227/01). Wird dann noch ausführlich begründet, s. hier: http://www.katzen-forum.net/die-sicherheit/65580-katzennetz-verbot-balkon.html :-)