Darf Vermieter 2 Katze Verbieten?

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Der Vermieter darf seine Zustimmung zur Haustierhaltung grundsätzlich nicht willkürlich verweigern. Hierzu der BGH:

“Demnach hängt die Entscheidung über die (Un-)Zulässigkeit einer Tierhaltung von einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte ab. Ein grundsätzliches Verbot der Tierhaltung sei mit diesem Grundgedanken nur hinsichtlich solcher Tiere zu vereinbaren, deren Haltung – abgesehen von höchst theoretischen Ausnahmefällen – aus vernünftigen Gründen untersagt werden könne. Bei Hunden sei eine solche generell und eindeutig für ein Haltungsverbot sprechende Interessenlage nicht festzustellen.” Einen umfassenden Artikel zum Thema finden Sie hier: https://buergerratgeber.de/haustierhaltung-mietwohnung/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt auf den Mietvertrag an.

Wenn da nichts steht zum Thema Haustiere, könnt ihr so viele Katzen haben, wie ihr wollt.

Wenn da steht, dass die Haustierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, dann könnt ihr - wie bisher auch- zwei Katzen haben, denn die wurden ja bisher auch genehmigt. Nachweislich. Der Vermieter darf seine Zustimmung nur mit einem sehr guten Grund entziehen. Die plötzliche Angst vor Unsauberkeit zählt nicht dazu.

Abgesehen davon kann auch niemand von euch verlangen, gegen ein Gesetz zu verstoßen, z.B. gegen das Tierschutzgesetz.

Natürlich kommt es ganz wesentlich darauf an, ob eure Katzen überhaupt die Gelegenheit haben, im Hausflur, Garten oder den Nachbarbalkonen irgendetwas Unsauberes zu tun. Und ob das schon mal vorgekommen ist.

Andererseits - wer will schon mit einem Katzenhasser unter einem Dach leben? Oder von dessen Gnade und Launen abhängig sein?

Ich würde an eurer Stelle folgendes tun:

  • zweite Katze holen, ohne vorher zu fragen, es ändert sich ja nichts am Bestand. Ihr habt nach wie vor zwei Katzen, fertig.
  • Zum Mieterverein gehen zwecks Beratung.
  • Mittelfristig eine andere Wohnung suchen.

Die Zustimmung gilt immer für das eine tier, wenn das verstirbt, braucht man eine neue Zustimmung..
Allerdings dürfen Tiere nur aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.. z.b. Allergien

Nun, da die Einzelhaltung von Katzen gegen das Tierschutzgesetz verstößt, könntest Du Eure Vermieterin darauf mal ansprechen.

Katzen sind keine Einzelgänger und entwickeln in der Einzelhaltung nicht selten verschiedenste Verhaltensstörungen. In keinem Tierschutz bekommt man Katzen in die Einzelhaltung vermittelt und auch immer mehr Tierheim ziehen da nach. Die, die es nicht tun, gehören nicht zu den seriösen Heimen und sollten gemieden werden.

Paragraph 2 : https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Zur Info: http://www.artgerechtes-katzenleben.de/?s=Einzelhaltung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn man Katzen auch raus läßt, sind sie gleich keine Einzelgänger mehr.

@bwhoch2

Wenn. Aber diesbezüglich steht im Text leider keine genaue Information.

Zum zweiten Kommentar: Es war lediglich ein Vorschlag. Vielleicht ist diese Vermieterin ja nicht die hellste Kerze oder lässt sich beeinflussen oder hat, wie sie es ja beweist, keinen Schimmer von Tieren.. wie auch immer. Wäre für alle von Vorteil, wenn sie sich tatsächlich durch so ein "Argument" umstimmen lassen würde.

Letztendlich gibt es sowieso keine guten Argumente um eine zweite Katzen, oder allgemein die Tierhaltung in Wohnungen, zu verbieten.

@XReckless21X
keine guten Argumente um eine zweite Katzen, oder allgemein die Tierhaltung in Wohnungen, zu verbieten

Ooh doch!

Schlechte Erfahrungen mit früheren Tierhaltungen, wie z. B. zerstörte Ausstattung, penetranter Gestank im Treppenhaus, Lärm durch kläffende Hunde, Allergien von Mitbewohnern im Haus usw., usw.

Dazu muss ich sagen, dass wir als Vermieter nicht generell gegen Haustierhaltung sind. Mehrere unserer Mieter halten 1 bis 2 Katzen oder einen Hund. Von jedem wissen wir aber, dass die Tiere gut gehalten werden und dass es mit Mitbewohnern kein Problem gibt.

All die schlechten Erfahrungen, mit Ausnahme von Allergien mussten wir jedoch auch schon machen. Deshalb sind wir im Allgemeinen recht vorsichtig, was die Genehmigung der Tierhaltung anbelangt.

Der Vermieter ist diesbezüglich nicht verantwortlich für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes durch seine Mieter. Dafür sind diese selbst verantwortlich. Läßt es sich nicht mehr sicher stellen, dass eine zweite Katze gehalten werden kann, hat Mieter mehrere Möglichkeiten:

Verbleibende Katze dahin abgeben, wo schon andere Katzen sind.

Katze raus lassen.

Andere Wohnung suchen, wo zwei Katzen erlaubt sind.

@bwhoch2

So siehts aus - und genauso würde ich als Vermieter reagieren, wenn mir jemand mittels Tierschutzgesetz die Haltung einer zweiten Katze abzwingen will. Ich als Vermieter halte keine Katzen - das tun die Mieter. Und wenn sie der Meinung sind, es wäre gegen das Tierschutzgesetz eine Katze allein zu halten, können sie sich gern eine andere Wohnung suchen - oder die andere Katze auch abschaffen. Als Vermieter bin ich dafür nicht verantwortlich.

Der Vermeiter muß keinen ndeuerlchen katzenzuztug benehmigen.

Er kann eine einmal erteilte Zustimmung begründet widerrufen.

Sie haben die Möglickeit auf eine Zustimmung oder gegen den Widerruf zu klagen.