Darf Vermieter den Freigang meiner Katze verbieten?

7 Antworten

Wenn dein Vermieter die Katzenhaltung im Mietvertrag extra geregelt und auf die Wohnungshaltung beschränkt hat, dann sieht es leider schlecht aus für das arme Tier. Du darfst es dann leider weder im Treppenhaus noch im angrenzenden Garten laufen lassen. - Es wäre ein Kündigungsgrund! 

Sie hierzu sozusagen bestätigend auch folgenden Link:  http://www.bmt-tierschutz.de/katzen-freigang/

Suche dir, wenn du kannst, deinem Tier zuliebe eine andere Wohnung, wenn du nicht doch noch eine Übereinkunft mit dem Vermieter erzielen kannst. - Vielleicht ist er ja ein Tierfreund und "freundlich gefragt", hat schon manchmal geholfen. 

Ich sehe das so, dass Du die Wohnung, nicht aber die Gärten drum herum gemietet hast.

Somit glaube ich, dass der Vermieter sich im Recht befinden könnte.

Ja darf er. Der Vermieter darf entscheiden ob man katzen halten darf. Bei Freigängern könnte das Problem entstehen das sich andere Anwohner beschweren. Viele Vermieter wollen daher keine Freigänger im Haus. In meiner Erlaubnis zur Katzenhaltung steht auch drin das sie nur in der Wohnung gehalten werden dürfen. Wenn Beschwerden eingeben kann ein Vermieter die Erlaubnis auch zurück ziehen. Daher würde ich mich daran halten was der Vermieter sagt.

Hallo,

Nein, das kann er nicht!  Das wäre in etwa so, als wenn er einem Mieter mit Kindern das Spielen draussen verbieten wollte. ;o)

Laß die Mietze einfach raus und gut ist.

LG

pino77  29.01.2016, 10:09

Die Kinder spielen aber nicht mehr so gerne draussen, wenn die Katze in den Buddelkasten kotet.

MaSiReMa  30.01.2016, 01:25
@pino77

Aha, und deshalb sollten Katzen nicht mehr raus dürfen??

Wir hatten 3 Mietzen die Freigänger waren + Kinder + Buddelkasten. Der hatte einen Deckel, und wenn die Kids nicht drin spielten, dann war er zu!

pino77  28.05.2020, 21:16
@MaSiReMa

Der Katzenhalter könnte dann wenigstens den Sandkasten von den Hinterlassenschaften bereinigen. Ein vernunftbegabter Hundehalter räumt auch den Kot weg und lässt den Hund erst gar nicht in den Sandkasten.

Bei uns im Hof bräuchte der Buddelkasten einen Deckel so groß wie ein Halbes Kurzbecken im Schwimmbad, welches auch die Geräte abdeckt.

MaSiReMa  28.05.2020, 23:13
@pino77

Das ist Dir nach 5 Jahren eingefallen??

Bravo!

KaeteK  29.01.2016, 19:54

Du kennst das Mietrecht wohl nicht...