Darf der Vermieter eine einzige Katze verbieten?

11 Antworten

Katzen sind auch soziale Wesen. Eine einzige Hauskatze ist alleine zuwenig beschäftigt und das wird sie an dir und der Wohnung auslassen. Dass es für das Tier sozial auch nicht gut ist, kommt noch dazu! Halte zwei Katzen. Es gibt genügend arme Katzenseelen im Tierheim!

Von wegen Verbieten: Wo lebst Du? In der Schweiz kann der Vermieter das Halten von Haustieren, wie Häschen, Hamster, Katzen und auch Hunde nicht verbieten. Die gehören zur sozialen Gesellschaft der Menschen und es kann einem Mieter nicht untersagt werden, diese Tiere zu halten.

In der Schweiz kann der Vermieter das Halten von Haustieren, wie Häschen, Hamster, Katzen und auch Hunde nicht verbieten.

In D ist die Rechtslage etwas anders:

https://www.mietrecht.com/haustiere/

Wo hast du das denn her?

In der Schweiz liest du bei Mietwohnungen sehr oft den Zusatz, dass Haustiere nicht erlaubt sind und damit sind wohl keine Kühe oder Ziegen gemeint, sondern sehr wohl Hunde und Katzen. Dies unabhängig von der Grösse oder des Preises der Wohnung.

Bei Meerschweinchen, Degus, Hasen oder Hamster ist der Fall klar, die leben ja in einem hoffentlich grosszügigen Gehege.

@baerenhausen

Rechtlich ist das Verbot nicht durchsetzbar. Aber in den Vertrag oder ins Inserat reinschreiben darf man es. Ich arbeite in der Immobilienwirtschaft.

Grundsätzlich ist man doch bemüht, mit den Mitmietern/Vermietern ein gutes Verhältnis zu haben. Wenn Hunde und Katzen nicht erlaubt sind, hält man auch keine (oder zieht mit seinen Lieblingen gar nicht erst ein).
Bei der nächsten Gelegenheit kommt die Kündigung - war es das dann wert? Wir haben immer wieder Reklamationen, wo die Tiere in die Tiefgarage gekackt haben, die Hunde den ganzen Tag bellen, die Waschmaschine voller Haare ist. Oder die ganze Wohnung stinkt wie ein Katzenklo. Die Liste wäre noch lang.

Und immer betrifft es Mietwohnungen!

Sie hat schon vor dem Einzug gewusst, dass es nicht erlaubt ist.

Der Vermieter darf die Katzenhaltung verbieten und Du darfst ggf. gerichtlich gegen das Verbot vorgehen.

Nur so ist es korrekt.

Es handelt sich um ein "Britisch Kurzhaar Kitten".

Inwiefern soll hier relevant sein, wie alt die Katze ist?

Wurde ja schon gesagt dass sie nicht verboten werden darf, ausser der Vermieter hat einen drifftigen Grund, aber wenn, dann bitte 2...sonst ist die Katze einsam, da nicht unter ihres gleichen...vorallem bei Kitten ist das sehr schlimm.

bitte 2...sonst ist die Katze einsam, da nicht unter ihres gleichen...vorallem bei Kitten ist das sehr schlimm.

...das war zu erwarten und ein Grund mehr für den Vermieter "Nein" zu sagen.!

@schelm1

😂😂 Hab dein Kommentar gelesen und wartete nur auf deine Reaktion 😁

Ob es 2 oder 1 ist, dürfte den vermieter nicht jucken, im Gegenteil, bei einer Haltung von 2 Katzen sind Tapeten usw eher sicher da sie sich gegenseitig auf trap halten.

Aber ich denke wenn der Vermieter im Vertrag gesdchrieben hat "nur mit Absprache" lässt sich da schon was machen, er ist ja dann wohl nicht grundsätzlich dagegen.

@Nathi4424

Das kann nur der Vermieter beantworten; weder Sie noch ich!

@schelm1

Du sagst es, schönen Tag dir noch :)

Er bräuchte einen triftigen Grund um die Katze zu verbieten, z. B. empfindliches Parkett, Mitmieter mit Allergie o. Ä.

L. G. Lilly