Darf der Vermieter mir verbieten Laminat zu verlegen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein hat er nicht sorg halt für eine Gute Trittschalldämmung. Aber wenn du wieder ausziehst mußt du die Wohnung so verlassen wie du sie vorgefunden hast. Also muss dann das Laminat wieder raus und der Teppich rein, wenn der Vermieter es wünscht.

Für mich wäre interessant, welcher Belag denn bei Anmietung da war. Wenn erst frisch verlegter hochwertiger Teppichboden da ist, würde ich den Vermieter verstehen, wenn er das nicht möchte. Generell verbieten kann er es nicht, da du Besitzer der Wohnung bist und die Gestaltung dir freisteht. Wenn er abgewohnt ist oder gar nichts da ist, steht dir das völlig frei. Allerdings müsstest du zum Auszug den Zustand bei Einzug wieder herstellen. Du hättest also quasi doppelt zu zahlen: Das Laminat, welches der Vermieter eigentlich nicht will und den neuen Teppichboden wie er mal da war. Das würde ich mir schon überlegen. Bei Einbau von ordentlicher Trittschalldämmung kann aus dem Grund kein Verbot erfolgen.

Wenn Du eine anständige Lärmdämmung beim Verlegen anlegst, dann darf Dir das der Vermieter nicht verbieten.

Es geht Ihm eher darum, dass das wohl Haus an sich keine heutzutage vorschriftsmässige Lärmdämmung hat - und dafür ist der Vermieter zuständig. D.h. - wenn sich jemand über die mangelnde Lärmdämmung beschwert, ggf. Mietabzug tätigt muss der Vermieter was dagegen tun - und das wird teuer....

D.h. - werlangenenn sich jemand über die mangelnde Lärmdämmung beschwert, ggf. Mietabzug tätigt muss der Vermieter was dagegen tun -

Ja, das Laminat rausgerissen oder überall Läufer und Brücken untergelegt verlangen.

Die Bausubstanz erneuern muss er nämlich nicht, der Ist-Zustnd ist Gegenstnd der Mietsache.

Hat er das Recht dazu es mir zu verbieten?

Sofern dem keine individuelle, übereinstimmende Vereinbarung entgegenstünde, an die man sich zu halten hätte: Nein, die Dekoration während deiner Mietzeit unterliegt nicht seinem Weisungsrecht :-)

Allderdings darf er dir auferlegen, Laminat mit aufkaschierter Dämmung, z. B. https://www.logoclic.info/de/laminat-eigenschaften zusätzlich zur Bodendämmung zu verwenden, die in den Raum mit -50%, in den Boden immerhin mit -25% bes. trittschallarm ist und es sachgerecht schwimmend, also mit allseitigem Mindestabstand zu Wänden, Türzargen und Vorsprüngen zu verlegen, die Schallbrücken ausschliesst.

Sogar auf Laufstraßen (Flur) Brücken oder Läufer unterzulegen, die eine Belästigung der Nachbarwohnung zusätzlich unterbindet.

Vorhandener Teppichboden müsste allerdings aufbewahrt und/oder bei Rückgabe wiederverlegt werden.

G imager761

Es ist ja schließlich seine Wohnung und er hat auch recht damit, man hört jede Kleinigkeit. Ich finde Laminat auch zu empfindlich. Würde lieber was anderes verlegen.