Darf der Vermieter eine Katze verbieten wegen schlechter Erfahrung?

3 Antworten

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  1. Die Haltung einer Katze bedarf zwingend der vorherigen Genehmigung.
  2. Die darf er zwar nicht pauschal wg. schlechter Erfahrungen verweigern, dürfte aber für die Begründung einen konkreten, nachvollziehbaren Grund anführen.
  3. Im Ergebis ist die erwartbar ablehnende Entscheidung damit bekannt.
  4. Bei ungefragter Haltung riskierst du sofortiges Abschaffungsverlangen und sogar deine fristlose Kündigung wg. vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache.

G imager761

Hier findest Du die Antworten: https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/

Generell darf ein Vermieter die Haltung einer Katze nicht verbieten. Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, den Du ja unterschrieben hast.

Schlechte Erfahrung sind kein Grund eine Katze abzulehnen, denn es handelte sich um eine andere Katze und andere Mieter. Er kann es nur ablehnen, wenn es sich um dieselben Mieter handeln würde, bei denen er schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Vielleicht fragst Du freundlich nach, was das für Erfahrung waren. Du kannst ihm versichern, dass Du es besser machen würdest.

Na klar. Wenns im Mietvertrag so steht den du unterschrieben hast. Ist schließlich seine Wohnung

Das stimmt so nicht.

@Oponn

warum nicht?

@1strabag

Weil er nicht willkürlich verbieten darf, sondern konkrete Gründe benennen muss.

@Oponn

natürlich darf er, ist seine Wohnung

@1strabag

Nein, darf er nicht. Auch die Wiederholung macht die Behauptung nicht richtiger.

@Oponn

Bei dir aber auch nicht.
Wo steht's denn?

@1strabag

Wie ich dir unten schon erläutert habe, müsstest du ein Recht zum Verbot belegen. Die Nichtexistenz von etwas kann man nicht beweisen.

@1strabag

Da steht dann das exakte Gegenteil deiner Behauptung.

@Oponn

Liest du eigentlich was ich verlinke ?

@1strabag

Im Gegensatz zu dir schon. Da steht nämlich, dass er nicht einfach verbieten darf. Hast du wohl überlesen.

@Oponn

du liest nur das was du lesen willst.

da steht was von sachlichen Gründen....

@1strabag

Oh, du hast es erfasst. Vorhin reicht für dich noch, dass es seine Wohnung ist. Zudem habe ich das mit den Gründen schon oben geschrieben, woraufhin du mir vehement widersprochen hast. Aber schön, dass du es eingesehen hast.

@Oponn

genau, das diskutieren wir ja schon anderer Stelle.

deiner Meinung nach soll der Vermieter Unmögliches beweisen.

kein Problem also für dich.

@1strabag

Nein, das diskutieren wir nicht. Das habe ich dir schon ganz zu Anfang erläutert, und du hast widersprochen. Schön, dass du deinen Irrtum erkannt hast. Wenn der Vermieter seinen Grund nicht nachweisen kann, kann er nicht verbieten.

@Oponn

Wie du schon sagtest:

Nichts kann man nicht nachweisen.

@1strabag

Nichts soll man ja auch nicht nachweisen, sondern etwas, nämlich den Grund.

@Oponn

Den hatte er.

@1strabag

Nein. Auch das habe ich dir schon ausführlich erläutert. Ansonsten ist eben rechtlich irrelevant, was nicht belegbar ist.

@Oponn

Genau.

Im Mietvertrag steht nichts von einem Verbot. So steht es in der Fragestellung.