Meine Frage zum Mietrecht: Kann ein Vermieter von einem beidseitig unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten, wenn er sich bei der Miethöhe vertan hat?

12 Antworten

Es gilt, was im Vertrag steht.

Der Vermieter hatte genug Zeit, den Fehler zu sehen.

Er kann aber die Miete an den Mietspiegel anpassen, wie im BGB beschrieben maximal 20% in 3 Jahren.

Oder dich wegen berechtigten Eigenbedarf kündigen.

Nydold  19.02.2016, 11:22

Was ist, wenn ich den Mietvertrag gelesen und darin einen Fehler entdeckt habe?



 



Ist der Fehler zu Ihren Gunsten als Mieter, so müssen Sie nichts
unternehmen. Lassen Sie den Fehler im Mietvertrag drinstehen. Sie sind
als Mieter nicht dazu verpflichtet, den Vermieter auf
Fehler im Vertrag aufmerksam zu machen. Ein Mietvertrag wird auch
mit einem Fehler der zugunsten des Mieters wirkt, wirksam. Der Vermieter
ist selbst dazu verpflichtet, den von ihm verwendeten
Mietvertrag auf Fehler hin zu untersuchen. Gerade Fehler in Bezug
auf die Betriebskosten oder die Schönheitsreparaturen können sich
vorteilhaft zu Ihren Gunsten als Mieter auswirken. Ist es
jedoch ein Fehler, der sich zu Ihren Ungunsten als Mieter auswirkt,
so sollten Sie auf jeden Fall den Vermieter um eine Änderung des
Vertrags bitten.

Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-mietvertrag/

Du musst der Änderung nicht zustimmen.

atzef  19.02.2016, 11:35

Anfechtung nach 119 BGB ist auch für den Vermieter möglich.

Nydold  19.02.2016, 11:38
@atzef

Natürlich, aber ob der Vermieter diesen Aufwand betreibt ist auch fraglich und der Prozess wird sich eine Weile ziehen.

Der Mieter (in dem Fall Fragesteller) muss keiner Änderung gegenüber des Vermieters zustimmen.

Der Vermieter muss sein Recht anders gültig machen.

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten - sondern nur kündigen. Von Vermieterseite nur mit berechtigtem Grund. Der Vermieter hätte vor Unterschrift prüfen müssen (der unterschriebene Mietvertrag ist in deinen Händen?).

Wenn es ein aktueller Mietvertrag ist, muss die Miete ein Jahr unverändert sein, dann kann die Miete unter Berücksichtigung der Rechtslage erhöht werden. Eigenbedarfskündigung scheidet bei einem kurzen Mietverhältnis aus. Jedoch wenn der Vermieter und Mieter in einem Haus wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn nur 2 WE im Haus sind. Die Frist verlängert sich zusätzlich um 3 Monate - und er muss hierfür keine Gründe angeben. Ich gehe vom deutschen Mietrecht aus.

Ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht üblicherweise nicht. Aber das Mietverhältnis mit einem Streit zu beginnen, wäre kein guter Start.

Wenn ich mein Halbwissen aus meinem Privatrechtsschein zusammenklaube, den ich annodunnemal gemacht habe, würde ich sagen:

Ja!

Bei dem Irrtum mit der Miethöhe handelt es sich um einen Erklärungsirrtum und Erklärungsirrtümer stellen einen Rechtsgrund dar, mit dem man rechtsverbindliche Verträge anfechten und durch Anfechtungserklärung "ungeschehen" machen kann. Allerdings ist dann die Gegenseite via Schadensersatz so zu stellen, als ob der Vertrag nie zustandegekommen wäre.

Wenn die jetzt schon ihre alte Wohnung gekündigt haben und nun erneut suchen müssen... kann das teuer werden.

Alternativ könnte man sich natürlich auch auf den neuen Mietpreis einigen.

Ferner greifen hier möglicherweise soziale Erwägungen ein, die die Vertragsaufhebung verkomplizieren... Dafür langt dann aber mein P-Rechtsschein nicht! :-)

Nein, kann er nicht.

Er kann aber den Vertrag kündigen. Dazu muß aber ein rechtlich zulässiger Grund vorhanden sein.

Bei der Miethöhe vertan ist keiner.

jedoch gibt es bestimmt eine Möglichkeit den Vertrag aufzulösen, das heisst innerhalb einer gewissen Frist. 

Damit müßten beide Vertragsparteien einverstanden sein. Einseitig ist das nicht möglich.

atzef  19.02.2016, 11:36

Und was ist mit 119 BGB? Damit kann er zwar nicht "zurücktreten", wohl aber den Mietvertrag nichtig machen.

Schnoofy  19.02.2016, 11:59
@atzef

Das würde ich Ausschließen. Inhalt des Vertrages ist die Vermietung einer Wohnung. Zu argumentieren, man habe sich geirrt und wollte gar nicht vermieten, dürfte kaum überzeugend wirken.