Mietrecht - Schloss Ausgetauscht, "Pfand" von allen Mietern für neue Schlüssel?

9 Antworten

Das Schloss wurde jetzt endlich ausgetauscht und es gibt neue Schlüssel. Der Vermieter, der den Austausch in Auftrag gegeben hat, will nun von jedem Haushalt 50 Euro für die Schlüssel haben. Ist das zulässig?

Reparaturen gehen zu Lasten des Vermieters und dürften mit der Miete abgegolten sein.

Lediglich Wartungskosten könnten bei den Betreibskosten vereinbart sein.

Hier ein Pfandgeld zu erheben halte ich für rechtswidrig.

MfG

Johnnymcmuff

da wird wohl der >Der Vermieter, der den Austausch in Auftrag gegeben hat< auf seine Kosten sitzen bleiben, die Kosten von 50,- sind zu hoch angesetzt, außerdem hat er eigenmächtig gehandelt, schafft euch schnellstes eine Wohnungseigentümergemeinschaft an, hat nur Vorteile, dann gibt solchen Ärger nicht

Klebekatze 
Fragesteller
 31.12.2014, 15:16

Die Lage im haus würde ich als "kompliziert" bezeichnen. Seit einem Jahr sind die Vermieter vor Gericht. Die Wohnungen gehörten alle einer Person, die Insolvent ist und wurden dann, bis auf eine, einzeln an neue Vermieter verkauft. da der insolvente nicht erreichbar ist und sich um nichts kümmert, gibt es bis heute keine Verwaltung.

Von den restlichen Vermietern will natürlich auch keiner alle Kosten übernehmen, um die Probleme im Haus zu beseitigen, also passiert hier so gut wie nichts. wir sind schon froh, dass es überhaupt ein neues Schloss gibt.

rudelmoinmoin  31.12.2014, 15:30
@Klebekatze

das kleinere Übel wäre doch gewesen das Schloß tot zu legen (ausbauen) dann hätte jeder die Folgen selbst gemerkt, ob eine neues Schloss sein muss

Schlüsselpfand gibt es nicht, und von fremden schon gar nicht. Ohne Schlüssel musst Du die Tür aufbrechen lassen und die Kosten beim Schlosseinbauer einklagen. Notfalls mehrmals täglich.

das kleinere Übel wäre doch gewesen das Schloß tot zu legen (ausbauen) dann hätte jeder die Folgen selbst gemerkt, ob eine neues Schloss sein muss

Klebekatze 
Fragesteller
 31.12.2014, 15:31

Das Schloss ist schon seit einem halben jahr kaputt und man kann die Tür einfach aufdrücken. Es wurden schon Dinge aus dem Treppenhaus gestohlen, aber wem will man die Schuld geben, die Haustür gehört ja zu allen Vermietern...

rudelmoinmoin  31.12.2014, 15:41
@Klebekatze

ja das ist solche Sache, was soll man aus dem Treppenhaus schon stehlen können, nichts, weil da ja auch nichts hingehört, denn das was gestohlen werden kann, gehört im Keller oder in die Wohnung, aber die "Faulheit" behält meistens die "Überhand"

Klebekatze 
Fragesteller
 31.12.2014, 17:21
@rudelmoinmoin

Es würde zu weit von der eigentlichen Frage abschweifen, wenn ich dazu eine ausführliche Erklärung schreiben würde. Es waren Pfandflaschen im DG, die treppe hört vor unserer Wohnungstür auf, also läuft da normalerweise keiner durch und wir behindern uns höchstens selber. hätten wir hier Familien mit Kinderwagen (der im Flur stehen darf) könnte der auch gestohlen werden. Als zusatzinformation; die Beleuchtung des Treppenhauses ist auch lange defekt. Es geht ums Sicherheitsgefühl.

Die Tür muss abschließbar sein. ich will keine fremden Leute im Hausflur treffen oder über sie stolpern, weil sie ihn als Nachtquartier nutzen. ich will auch keine fremden Leute vor meiner Wohnungstür im DG stehen haben.

Also bin ich erstmal froh, dass das schloss endlich ersetzt wurde und damit bin ich auch wieder bei meiner frage, ob geld für die schlüssel gesammelt werden darf, das betrifft alle Parteien hier im Haus und auf etwas anderes suche ich momentan keine Antwort.

rudelmoinmoin  31.12.2014, 17:35
@Klebekatze

das sollte dir doch bekannt sein das jeder Vermieter Sorge zu tragen hat, das der Mieter ein Schlüssel hat, dein 2. Absatz besagt es Deutlich >Die Tür muss abschließbar......< dann zahle dein Obolus von 50,- und es ist Ruhe, aus deine Zeilen kann man erlesen "Sicherheit ja, aber nicht´s dafür was bezahlen" guten Rutsch

Eigentlich sollte das nicht rechtens sein, aber so aus der Ferne anhand einer mageren Beschreibung kann niemand eine Aussage treffen.

Klebekatze 
Fragesteller
 31.12.2014, 15:18

Die Gesamtsituation im Haus ist schwer zu beschreiben, auch weil ich nicht weiß, welche Informationen wichtig sind. Die Rechtsschutzversicherung ist über Silvester leider nicht erreichbar.

priesterlein  31.12.2014, 17:15
@Klebekatze

Es klingt nach einer Eigentümergemeinschaft und eine kaputte Tür sowie andere Schäden am Haus sind Sache der Eigentümer und nicht von den Mietern zu bezahlen. Das MUSS von der Miete mit abgedeckt und kalkuliert sein, dass so etwas auftreten kann.

Nun kann es aber auch ganz besondere Umstände geben, von denen man eben aus der Ferne nichts wissen und die ich mir auch nicht vorstellend beschreiben kann, die vielleicht so eine Zahlung zulassen, aber im Allgemeinen ist das nicht so. Es sieht eher nach auch bei den Eigentümern vorherrschenden Unsicherheit bezüglich des Zustandes ihrer Sache und deren Kosten aus.

Klebekatze 
Fragesteller
 31.12.2014, 17:29
@priesterlein

danke, das hat mir noch einen Denkanstoß gegeben.