Schlüssel defekt weil haustürschloss kaputt, wer zahlt? ich oder der Vermieter?

4 Antworten

Generell muss der Vermieter die Mietsache im gebrauchstauglichen Zustand halten. Deswegen ist die Reparatur des Schlosses auch seine Sache.

Allerdings musst du ihn auf Defekte hinweisen. Woher sollte er es sonst wissen und Abhilfe schaffen können. Du darfst nicht einfach stillschweigend mit deinem Schlüssel gewaltsam das Schloss drehen. Tust du es doch, ist der Schaden am Schlüssel dein Verschulden und du musst die Kosten für den neuen Schlüssel bezahlen.

Nun die Frage: Hast du dem Vermieter den Defekt am Schloss gemeldet? Wenn ja, muss er zahlen, wenn nein, musst du zahlen.

Solange das Schloß funktioniert und nicht ausgetauscht werden muss, ist das eine "Kleinreparatur", deren Kosten man dem Mieter zumuten kann. Was anderes wäre, wenn das Schloß ausgetauscht wird, und alle Mieter neue Schlüssel bekommen müssen.

Kannst Du also nachweisen, dass dein schlüssel wegen des kaputten Schlosses nicht funktioniert, ist das Vermieter-Sache.

Wenn im Mietvertrag steht, daß Kleinreparaturen vom Mieter bezahlt werden müssen, fällt ein Schlüssel mit Sicherheit darunter, außerdem kostet er nicht die Welt, oder? Gleichwohl hat er aber dafür zu sorgen, daß das Schloß in Ordnung gebracht wird.

Das ist quatsch, denn der Vermieter ist dafür zuständig,dass die Türen funktionstüchtig sind. Solange dein Schlüssel nicht abgebrochen ist und die Hälfte im Schloss stecken geblieben ist, brauchst du dir keine Sorgen wegen irgendwelchen Kosten machen.