Muss ein Mieter die komplette Schließanlage austauschen bei Schlüsselverlust?

12 Antworten

Mieter hat keine Hausratversicherung.

Schön, aber irrelevant in dem Fall, da es um Fremdschlüssel geht, ist das eine Haftpflichtsache.

Der Mieter ist nur zum Ersatz verpflichtet, wenn ihm schuldhaftes, ergo mind. fahrlässiges Verhalten zur Last zu legen ist.

Hat der Mieter auch keine private Haftpflichtversicherung mit Einschluss Schlüsselverlust hat er nun leider jetzt persönliches Pech.

Mieter ist bereit die Kosten für 3 neue Schlüssel zu tragen.

Wozu der Mieter bereit ist, ist belanglos.

Es kann durchaus, auch im Rahmen der Schadensminderungspflicht des Gläubigers, angemessen sein die komplette Schließanlage zu tauschen. Das lässt sich hier aber nicht abschließend bewerten.

Mieter sollte sich nicht auf einen Prozess einlassen, den er wahrscheinlich verlieren dürfte.

was ist wenn man sagt, man hätte den Schlüssel wieder gefunden?

Möglicherweise ist der Mieter Schadensersatzpflichtig. Wenn zu vermuten ist, daß der "Dieb" nachvollziehen kann, zu welchem Haus die Schlüssel passen, kann ein Austausch der gesamten Schließanlage angemessen sein.

Der Mieter muss den Diebstahl zum Einen anzeigen und außerdem seine Haftpflichtversicherung informieren.

Sobald ein Schlüssel geklaut wurde, besteht das Risiko der Vervielfältigung, sprich: dass die Schlüssel vom Mieter oder dem Dieb nachgefertigt werden und so ein Eindringen in die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht wird.

Insofern ist tatsächlich die gesamte Schließanlage zu erneuern (schlimmstenfalls bei allen Mietparteien im Haus), wodurch die bisherigen Schlüssel nutzlos werden ...

Das ist auch kein Fall für die Hausratversicherung sondern für die Haftpflichtversicherung des Mieters.

Bei einer Schließanlage kann ein Komplett-Tausch durchaus notwendig sein. Wobei auch hier gilt, dass der Schadenverursacher nur für den Zeitwert haftet. Wenn die Anlage schon 20 Jahre alt ist, muss der Mieter natürlich nicht die kompletten Kosten für eine neue Anlage tragen. Aber auch das prüft die Haftpflichtversicherung. Wenn diese auch nicht vorhanden sein sollte, wirds teuer (entweder wegen der Schadenhöhe oder wegen den Anwaltskosten um die Ansprüche abzuwehren).

Ebenfalls relevant ist, wie lange der Verlust nun her ist.

Ca. 2 Jahre.

@DerFackler

Behauptet der Mieter.......hat er damals Anzeige bei der Polizei erstattet? Wenn nicht - es hätte auch gestern gewesen sein können.

Normalerweise hat ein Mieter keinen Hauptschlüssel und die Dinge im Hausflur sind eh nicht versicherbar. Da genügt es eine neue Ersatzschliessung für die WHG zu bestellen. Will der Vermieter auch den Hausgang gesichert haben, braucht man notfalls noch den/die Zentralzylinder.

Kann bei kleinen, alten Anlagen aber teuerer sein, als eine neue. Mit Schliessplan zum Händler und Angebot einholen, was billiger ist.

Ist die neue billiger u. die Anlage uralt, würde ich nur den Zeitwert ersetzen. Schliesslich bekommt er eine nagelneue Anlage, die weniger Ersatzbedarf verursacht. Außerdem kann man verlangen, daß er nachweist, daß zuvor nicht schon andere Schlüssel verlorengingen. Die sind alle registriert, kann man abgleichen, ob die alle noch da sind. Macht man das im MFH, fehlen meist noch andere Schlüssel. Dann müssen die anderen mitzahlen.