Mietprobleme?

3 Antworten

Wenn die Fälligkeit der vereinbarten Mietzahlung von 1100€ überschritten ist, kann der Vermieter fristlos kündigen. Keine Kündigung - Kein Auszug am 20.12.21!

Der Bezug von Strom fällt hier in die Betriebskosten. Wie sollte die Berechnung der Stromkosten vonstatten gehen? Gibt es einen Zähler für die Wohnung?

Die Küche ist dein Eigentum.

Angii111 
Fragesteller
 07.12.2021, 07:54

Noch nicht überschritten Nein. Erst ab dem 15.12. Wäre es überschritten und sie waren sich einig, dass er beides gemeinsam übergeben kann. Jetzt dreht er aber am Rad und kommt mit Anwalt etc. Nur wegen der Küche.

Wir haben ihm eine Kündigung geschrieben von unserer Seite aus, diese wollte er nicht unterzeichnen. Schonmal gut zu wissen, dass kein Auszug dann stattfinden muss.

Einen Zähler für die Wohnung gibt es nicht es lief alles über den Zähler in dem Vermieter seiner Wohnung. Diesen hat er gestern auch erneuert bekommen.

Danke 😊🤷‍♀️

Gerhart  07.12.2021, 13:16
@Angii111

Wenn du gekündigt hast, ist das dein freier Wille gewesen. Dass muss der Vermieter nicht bestätigen. Du musst im Zweifelsfall den Zugang der Kündign beim Vermieter beweisen. Kündigung mit Einwurfeinschreiben versenden, dann hast du einen Nachweis, der gerichtsfest ist.

Stromkosten kann der Vermieter nicht nach Verbrauch abrechnen, weil es keinen Zwischenzähler für deine Wohnung gibt. Daher sind auch keine Nachzahlungen zu leisten, weil der Verbrauch icht fwestgestellt wurde. Da kann der Vermieter 100 Anwälte aufbieten um Forderungen für Stromkosten zu stellen, Vor Gericht kommt er damit nicht durch. Erkläre dem Vermieter oder seinen Anwälten, dass du der Forderung widersprichst wegen fehlender Rechtsgrundlage. Dioe Küche bleibt außen vor.

Gaaanz wichtig! Am 15.12.21 die Mietschuld zweier Mieten beim Vermieter begleichen. Sonst würdest du einen Grund zur fristlosen Kündigung liefern.

Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen § 535 BGB ! Alles auflisten und Beseitigungsfristen setzen. Einwurfeinschreiben der Post als Zustellungsart benutzen.

Angii111 
Fragesteller
 07.12.2021, 13:36
@Gerhart

Lieben Dank für die ganzen Hinweise! Echr toll wie informativ das alles ist

Ich werde mich danach richten Dankeschön

Aber wie bekommen wir die Kaution wieder? Das wollte er auch nicht unterschreiben dass wir die wiederbekommen

Mieterschutzbund oder Anwalt.

Die Sache mit dem Strom läuft auf VM .. und das nicht schriftlich.. das allein wird wohl harter Tobak werden.

Angii111 
Fragesteller
 06.12.2021, 23:49

Harter tobak für welche Partei? Danke für die Antwort 😊

Ne, keine Nachfrage!

Ganz Ehrlich: Da ist alles unklar!

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Angii111 
Fragesteller
 07.12.2021, 07:56

"Kein Vermieterproblem" -richtig, er war aber bei allem sofort einverstanden. Keine Berechnungsgrundlage und nichts vorgelegt. Einfach nur gesagt es seien 300 Euro offen, die er übernehmen soll. Schimmelbude: der Schimmel kam erst nach und nach unter der gestrichenen Wand hervor, vorher wussten wir nichts davon. 2 monatsmieten erst ab dem 15.12 im Rückstand. Bisher nur eine, für beide wollte er die Kaution behalten jetzt stellt er sich quer wegen der Küche.