Müssen Glühbirnen bei Auszug in der Wohnung funktionierend hinterlassen werden?

3 Antworten

Es gebietet der Anstand, dass die Beleuchtung funktioniert, die man auch beim Einzug funktionierend vorgefunden hat.

Wenn das jetzt aber mangels Leiter nicht geht, einfach mal dem Vermieter kurz Bescheid geben. Wegen der ein oder anderen nicht funktionierenden Glühbirne wird kein Fass aufgemacht, wenn sonst immer alles gepasst hat.

Es reicht, wenn dort eine Beleuchtung MÖGLICH ist. Die Lampen sind und bleiben im Besitz des MIETERS

Wenn die Glühlampen beim Einzug funktionierten, so solltest Du die Wohnung im gleichen Zustand hinterlassen. Das gehört sich einfach so.