Die Spülmaschine in einer Mietwohnung ist defekt, wer muss für die Kosten aufkommen, Mieter oder Vermieter?

14 Antworten

Wenn die Küche Bestand der Mietwohnung ist und explizit mitvermietet ist, so ist der Vermieter verpflichtet die mitvermietete Gegenstände instandzuhalten. Dies greift nicht bei Selbstverschuldung und muss im Mietvertrag explizit vermerkt werden. Eine kleine Mitbeteiligung an den Kosten ist aber möglich, falls diese vertraglich vereinbart wurde.

Wird die Küche allerding zu kostenlosen Nutzung vom Vermieter an den Mieter überlassen, so ist der Vermieter zu nichts verpflichtet.


Eine kleine Mitbeteiligung an den Kosten ist aber möglich, falls diese vertraglich vereinbart wurde.

Selbst wenn das so mietvertraglich vereinbart sein sollte, wäre das unwirksam, da unangemessene Benachteiligung und darüber hinausgesetzeswidrig

@albatros

Dann erklären Sie mir bitte inwiefern eine vertraglich geregelte Mitbeteiligung an den Reparaturkosten eine "unangemessene Benachteiligung" darstellt. Bitte belegen Sie auch die von Ihnen erwähnte Gesetzeswiedrigkeit.

@albatros

P.S.

"Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandsetzung einer mitvermieteten Spülmaschine auf seine Kosten verpflichtet, siehe § 535 Absatz 1 BGB. Zwar kann er über eine Kleinreparaturklausel Reparaturen bis zu einem gewissen Betrag (max. 100 – 125 EUR je Reparatur) auf den Mieter abwälzen. In der Klausel müssen aber sowohl für den Einzelfall als auch für die vom Mieter aufzubringende Gesamtsumme im Jahr bestimmte Höchstgrenzen definiert werden, deren Betrag nicht überschritten werden darf."

und

"Sie müssten die Reparaturkosten daher nur übernehmen, wenn die Klausel zwischen Ihnen und dem Vermieter individuell ausgehandelt wurde. Um eine solche Individualvereinbarung handelt es sich aber nur, wenn die einzelnen Inhalte des Mietvertrags nicht einseitig gestellt, sondern von den Vertragsparteien individuell ausgehandelt werden (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB). Unter Aushandeln versteht man dabei, dass der Vermieter den Inhalt des Vertrags ernsthaft zur Disposition stellt und dem Mieter die reale
Möglichkeit einräumt, auf den Inhalt der Vertragsbedingungen Einfluss zunehmen. Dies müsste im Streitfalle der Vermieter beweisen."

http://www.frag-einen-anwalt.de/Reparatur-der-Spuelmaschine-auf-Kosten-des-Mieters-oder-Vermieters--f242016.html

Wer muss für die Reparaturkosten aufkommen?

Kommt darauf an ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und ob der Rechnungsbetrag unter der vereinbarten Summe liegt.

Gibt es keine Klausel oder ist der Rechnungsbetrag höher als im Mietvertrag vereinbart, dann ist es Vermietersache.

Der Vermieter kann es reparieren lassen oder ein anderes Gerät stellen; welches aber nicht neu sein muss.


Wenn ihr sie mitgemietet habt, muss der Vermieter das übernehmen.

Ja die Küche ist komplett mitgemietet. Vielen Dank für die schnelle Antwort! :) 

Der Vermieter - solange Du sie nicht mutwillig zerstört hast. 

Wenn sie schlichtweg aus Altersgründen  hinüber ist, muss er Sie durch eine Reparatur in Gang setzen lassen, oder ein Ersatzgerät besorgen . 

Da ist aber deine Denke falsch.

Ganz einfach: wenn sie im Mietvertrag steht als Bestandteil der Wohnung, z.B. Ausstattung: Küche mit Einbaugeräten, dann ist auch der Vermieter für die Reparatur zuständig. Evtl steht aber auch im Mietvertrag dass bei kleineren Reparaturen eine Eigenbeteiligung zu zahlen ist. 

Er kann aber die Kostenübernahme verweigern, wenn die Ursache Nachlässigkeit war, also Fremdkörper im Abfluss, nicht durchgefürhte Entkalkung etc. .. weil auch ein sorgfältiger "Umgang mit der Mietsache" zum Vertrag gehört.