Wieviel kann ein Vermieter maximal für die Renovierung einer 50-m²-Wohnung verlangen, wenn der Mieter bei Auszug pflichtwidrig nicht renoviert hat?

11 Antworten

Erst aufgrund eines Kommentars von dir verstehe ich den eigentlichen Anlass deiner Frage. Es geht dir weniger um den Betrag an sich. Sondern es geht dir darum, dass der Vermieter vielleicht von dem Handwerker mehr machen lassen könnte als der Mieter bezahlen muss. Deine Frage könnte man etwas falsch verstehen.

Der Mieter muss nur einen Betrag ersetzen, der dem Wert entspricht, was der Mieter hätte selber machen müssen. Also die Arbeitszeit plus das benötigte Material. Kein höherwertiges Material, sondern die selbe Qualität, wie zuvor auch in der Wohnung war.

Irgend welche zusätzlichen Arbeiten kann der Vermieter natürlich beim Handwerker beauftragen. Aber das muss bei der Abrechnung mit dem Mieter heraus gerechnet werden.

Du kannst das also nicht mit einem Maximalbetrag bestimmen, den gibt es nicht. Die Frage ist, was an Arbeiten hätte der Mieter leisten müssen. Der Gegenwert dessen muss erstzt werden, wie hoch auch immer der realistischerweise ist.

Und welche Arbeiten die Pflicht des Mieters gewesen wäre, ist dahin gestellt, das hast du auch nicht gefragt. Daher gehe ich darauf nicht ein.

Das kann dir pauschal Niemand beantworten! Ich habe gerade von 2 Malern einen Kostenvoranschlag machen lassen für das Wohnzimmer. Die Preise variierten doch erheblich... Und es kommt ja auch darauf an, was der Mieter tatsächlich hätte machen müssen... Nur die Wände streichen? Heizkörper und Türrahmen streichen? War irgendwas kaputt?

Am Besten wäre es doch, wenn man sich mal 3 Handwerker holt die einen Kostenvoranschlag machen. Da hat man dann einen Überblick. Und man sollte natürlich darauf achten, dass dort auch nur die Dinge aufgeführt sind, die der Mieter hätte tatsächlich machen müssen... Geht es nur darum die Wände weiß zu streichen, dann dürfte es wohl kaum teurer werden als 1000,- Euro. Wobei natürlich auch gesehen werden muss, ob der Mieter den ein oder anderen Raum zwischenzeitlich mal gemalert hat. Pauschal mal alle Räume malen lassen ist nämlich nicht drin...

Wenn der Mieter schon 10 Jahre in der Wohnung wohnt und tatsächlich diese Reparaturen durchführen muss, dann ist das sicher kein Formularmietvertrag, oder?

Wenn es sich um unterlassene Schönheitsreparaturen handelt, musst Du den Mieter zunächst die Möglichkeit einräumen, diese nachzuholen.

Erst wenn er das innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht tut, kannst Du eine Firma beauftragen.

Die Rechnung kannst Du dann an den Mieter weiterbelasten.

Hier aber bitte die verkürzten Verjährungsfristen nach § 548 BGB beachten.

Bitte den exakten Wortlaut der Klausel(n) zu Schönheitsreparaturen hier einstellen (Foto). Erst danach kannst du kompetente Antworten die auch zielführend sind, erwarten. Auch wenn du meinst, verpflichtet zu sein, muss das so nicht sein.

Es gibt nicht nur Gesetze zu dieser Problematik sondern auch diverse BGH-Urteile die hier zu beachten sind und dich tatsächlich berechtigen, die Wohnung lediglich besenrein zurück zu geben.

Ich freue mich auf Eure kompetenten Antworten!

Du erwartest bei diesen dürftigen Informationen kompetente Antworten?

Es kommt doch auf den Zustand der Wohnung und des Hauses an.

Wenn alles in Ordnung ist und nur die Wände und Decken gestrichen werden müssen ist das weit weniger, als wenn auch sämtliche Türen, Fenster (innen), Heizkörper gestrichen werden müssen. War der Mieter starker Raucher, wird eine besonders teure Farbe benötigt und es müssen vielleicht auch alle Rollladengurte ausgetauscht werden.

Sanitärinstallationen? Alles verkalkt, versch... und verschmiert? Fliesen teilweise abgeschlagen?

Also ganz kompetent: Die Spanne reicht von ca. 1000 bis ca. 20000 €.

Was maximal verlangt werden kann? Was die Summe der Handwerkerrechnungen ergibt.

Was der Mieter davon zahlen muss? Am Ende das, was ein Richter zugesteht und da sieht es schlecht für Vermieter aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung