Mieter kommt nicht zur Abnahme

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die gerichtlich festgelegte Zeit bis zur Übergabe endet heute 23:59 Uhr. Die Rückgabe muss nach dem Gesetz "nach der Beendigung des Mietverhältnisses" erfolgen. Das Mietverhältnis endet in aller Regel am Letzten Tag des jeweiligen Monats. Es wird die Meinung vertreten, das der Mieter die Wohnung, immer erst am folgenden Tag herausgeben müsse. Auf jeden fall ist die Rückgabe auch einige Tage vor Ablauf der Mietzeit möglich . Übergibt der Mieter dem Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen, mindestens in Höhe der bisherigen Miete, evtl. aber auch die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Zahlungspflicht endet regelmäßig am Ende des Monats, in dem der Mieter auszieht, auch wenn die Räumungsfrist noch nicht abgelaufen ist . Ab morgen 01.08.2013 dürfen Sie in die geräumte Wohnung. Also Ihr Eigentum wieder in Besitz nehmen. Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht zurückgibt. ist doch alles gerichtlich abgesegnet.

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 10:48

Echt? Also OHNE Gerichtsvollzieher? Darf man die Wohnung also selbst öffnen, mit nem Zeugen? Also Auszug war beispielsweise am 30.06.13 und Übergabe sollte am 5.0713 sein, dann darf der Vermieter SELBST die Wohnung öffnen, ohne Konsequenzen???? Also wenn der behauptet, er hätte da noch ne teure uhr drinnen gehabt oder sowas.

KaeteK  31.07.2013, 13:52
@skywizard

Vielleicht will dich dein Mieter noch ein bisschen zappeln lassen und heute Nacht hast du den Schluessel im Briefkasten. Das nennt man Kriegsführung...

skywizard 
Fragesteller
 01.08.2013, 15:04
@KaeteK

Hm, das wär super. Das würde mir schon reichen.

Nein, das darf er nicht, das darf lediglich ein Gerichtsvollzieher, den er beauftragen darf. Ein solcher Titel sollte in dem Vergleich enthalten sein, er muss sich eine vollstreckbare Ausfertigung besorgen und den Gerichtsvollzieher beauftragen...

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 10:22

Was will der Ex-Mieter denn machen? Er ist doch draußen. Kann der Vermieter dann nicht auf sein Eigentum zurückgreifen, wo doch in dem Beschluss eh schon steht, dass der Mieter bei NICHTAUSZUG zwangsgeräumt werden kann. Also er ist ja ausgezogen, rückt nur die Schlüssel nicht raus.

MosqitoKiller  31.07.2013, 10:32
@skywizard

Er könnte Dich auf Schadenersatz verklagen. Plötzlich ist eine ganz wertvolle Uhr weggekommen. Und in diesem Fall kehrt sich die Beweislast um...

Fakt ist, dass Du ohne Übergabe nur mit einem Gerichtsvollzieher in die Wohnung darf, und wenn man bereits einen Räumungstitel hat, wäre es äußerst dumm, das ohne zu tun...

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 10:43
@MosqitoKiller

Hm, hast du recht. Aber wenn ein Zeuge dabei ist und Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht werden? Vielen Dank für deine Hilfe.

Ja, darf der Vermieter nun einfach da rein, mit Schloss aufbohren oder nicht? Also bitte nur antworten, wenn du das auch wirklich weißt. Meine Frage ist ja nicht "wie ist deine Meinung". Sondern es geht ums Recht. - sorry. ist nicht böse gemeint, nur zur besseren Verständigung.

Dann würde ich nicht hier fragen sondern einen Anwalt.

Z.B. bei frag-einen-anwalt.de

wo doch in dem Beschluss eh schon steht, dass der Mieter bei NICHTAUSZUG zwangsgeräumt werden kann. Und zwangsgeräumt, da braucht es einen Beschluss und dann einen Gerichtsvollzieher, der die Wohnungstür öffnet und Dir dann die Mietsache übergibt.

Hm, hast du recht. Aber wenn ein Zeuge dabei ist und Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht werden

Auch das geht nicht.

Gerichtsvollzieher muss das machen.

skywizard 
Fragesteller
 01.08.2013, 15:03

Mist. Danke für den Tip frag-einen-Anwalt.de

Wenn er delogiert worden ist ja, wenn nicht muss eine Delogierung beantragt werden. Notfalls mit neuem Anwalt.

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 09:57

Delogiert? geht das auch auf deutsch ;-) ?

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 11:24

Habs gegoogelt. Steht doch in der Frage. Ist delogiert.

Also die Frist vom Gericht ist nun überschritten für den Mieter,

ende des monats ist heute.. bis mitternacht...............es ist erst 9:48............

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 09:58

Nein ende letzten Monats und der übergabetermin ist rum. Außerdem ist das doch keine Antwort auf meine Frage.

Fragalligator  31.07.2013, 10:02
@skywizard

Nein ende letzten Monats

du solltest mal präszisere fragen stellen....

skywizard 
Fragesteller
 31.07.2013, 10:18
@Fragalligator

Ist doch vollkommen wurscht welcher Monat. Es ist eine prinzipielle Frage. Vielleicht präziser lesen

KaeteK  31.07.2013, 13:56
@skywizard

Bevor du noch einen Herzinfarkt bekommst, suche einen Vermieterschutzbund auf.

google mal :-)

skywizard 
Fragesteller
 01.08.2013, 15:05
@KaeteK

Ach Gott, sowas gibts echt? Ich dachte nur Mieterschutzbund. Das mach ich glatt. Danke für den Tip.