Mieter kommt nicht zur Abnahme
Also das Gericht hat beschlossen, der Mieter hat bis zum Ende des Monats die Wohnung zu räumen, besenrein und mit Übergabe. Dieser Mieter wohnte dort 6 Monate OHNE Miete und OHNE Nebenkosten und es wurden ihm auch restliche Kosten, die er noch schuldete, erlassen. Hat auch das Gericht erlaubt, sonst hätte es den Auszug nicht so festgelegt. Vergleich wegen Eigenbedarf. - Jedenfalls ist dieser Mieter nun ausgezogen. Er hat seinen Sperrmüll und anderen Müll vorm Haus stehen lassen und auch ansonsten alles verdreckt hinterlassen, der Vermieter räumt das alles weg. Nun kommt dieser Mieter aber nicht zur Schlüssel- / Wohnungsübergabe. Welche Rechte hat der Vermieter, in die Wohnung zu kommen. Also die Frist vom Gericht ist nun überschritten für den Mieter, der hat sozusagen KEINE Rechte mehr auf die Wohnung o. ä. - Der Vermieter ist nicht bereit, noch mehr Geld zu verschwenden, was er eh schon alles durch diesen Mieter verloren hat.
Frage: Darf der Vermieter mit einem Zeugen das Schloss einfach aufbohren und die Wohnungsabnahme mit diesem Zeugen machen? oder muss er dazu wieder einen Beschluss erst holen? Der Anwalt des Vermieters ist ne Niete und außerdem jetzt im Urlaub, um dort nachfragen zu können. Es gibt keine Vertretung für ihn.
6 Antworten
Die gerichtlich festgelegte Zeit bis zur Übergabe endet heute 23:59 Uhr. Die Rückgabe muss nach dem Gesetz "nach der Beendigung des Mietverhältnisses" erfolgen. Das Mietverhältnis endet in aller Regel am Letzten Tag des jeweiligen Monats. Es wird die Meinung vertreten, das der Mieter die Wohnung, immer erst am folgenden Tag herausgeben müsse. Auf jeden fall ist die Rückgabe auch einige Tage vor Ablauf der Mietzeit möglich . Übergibt der Mieter dem Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen, mindestens in Höhe der bisherigen Miete, evtl. aber auch die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Zahlungspflicht endet regelmäßig am Ende des Monats, in dem der Mieter auszieht, auch wenn die Räumungsfrist noch nicht abgelaufen ist . Ab morgen 01.08.2013 dürfen Sie in die geräumte Wohnung. Also Ihr Eigentum wieder in Besitz nehmen. Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht zurückgibt. ist doch alles gerichtlich abgesegnet.
Vielleicht will dich dein Mieter noch ein bisschen zappeln lassen und heute Nacht hast du den Schluessel im Briefkasten. Das nennt man Kriegsführung...
Hm, das wär super. Das würde mir schon reichen.
Nein, das darf er nicht, das darf lediglich ein Gerichtsvollzieher, den er beauftragen darf. Ein solcher Titel sollte in dem Vergleich enthalten sein, er muss sich eine vollstreckbare Ausfertigung besorgen und den Gerichtsvollzieher beauftragen...
Was will der Ex-Mieter denn machen? Er ist doch draußen. Kann der Vermieter dann nicht auf sein Eigentum zurückgreifen, wo doch in dem Beschluss eh schon steht, dass der Mieter bei NICHTAUSZUG zwangsgeräumt werden kann. Also er ist ja ausgezogen, rückt nur die Schlüssel nicht raus.
Er könnte Dich auf Schadenersatz verklagen. Plötzlich ist eine ganz wertvolle Uhr weggekommen. Und in diesem Fall kehrt sich die Beweislast um...
Fakt ist, dass Du ohne Übergabe nur mit einem Gerichtsvollzieher in die Wohnung darf, und wenn man bereits einen Räumungstitel hat, wäre es äußerst dumm, das ohne zu tun...
Hm, hast du recht. Aber wenn ein Zeuge dabei ist und Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht werden? Vielen Dank für deine Hilfe.
Ja, darf der Vermieter nun einfach da rein, mit Schloss aufbohren oder nicht? Also bitte nur antworten, wenn du das auch wirklich weißt. Meine Frage ist ja nicht "wie ist deine Meinung". Sondern es geht ums Recht. - sorry. ist nicht böse gemeint, nur zur besseren Verständigung.
Dann würde ich nicht hier fragen sondern einen Anwalt.
Z.B. bei frag-einen-anwalt.de
wo doch in dem Beschluss eh schon steht, dass der Mieter bei NICHTAUSZUG zwangsgeräumt werden kann. Und zwangsgeräumt, da braucht es einen Beschluss und dann einen Gerichtsvollzieher, der die Wohnungstür öffnet und Dir dann die Mietsache übergibt.
Hm, hast du recht. Aber wenn ein Zeuge dabei ist und Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht werden
Auch das geht nicht.
Gerichtsvollzieher muss das machen.
Mist. Danke für den Tip frag-einen-Anwalt.de
Wenn er delogiert worden ist ja, wenn nicht muss eine Delogierung beantragt werden. Notfalls mit neuem Anwalt.
Delogiert? geht das auch auf deutsch ;-) ?
Habs gegoogelt. Steht doch in der Frage. Ist delogiert.
Also die Frist vom Gericht ist nun überschritten für den Mieter,
ende des monats ist heute.. bis mitternacht...............es ist erst 9:48............
Nein ende letzten Monats und der übergabetermin ist rum. Außerdem ist das doch keine Antwort auf meine Frage.
Ist doch vollkommen wurscht welcher Monat. Es ist eine prinzipielle Frage. Vielleicht präziser lesen
Bevor du noch einen Herzinfarkt bekommst, suche einen Vermieterschutzbund auf.
google mal :-)
Ach Gott, sowas gibts echt? Ich dachte nur Mieterschutzbund. Das mach ich glatt. Danke für den Tip.
Echt? Also OHNE Gerichtsvollzieher? Darf man die Wohnung also selbst öffnen, mit nem Zeugen? Also Auszug war beispielsweise am 30.06.13 und Übergabe sollte am 5.0713 sein, dann darf der Vermieter SELBST die Wohnung öffnen, ohne Konsequenzen???? Also wenn der behauptet, er hätte da noch ne teure uhr drinnen gehabt oder sowas.