Mietminderung wegen kaputter Heizung und undichten Fenster?

6 Antworten

Ihr solltet zunächst überlegen, ob ihr in der Wohnung wohnen bleiben wollt oder es notfalls auch "Knallen" kann..

Wenn ihr wohnen bleiben möchtet, wäre sicherlich hier der Dialog und die eindringliche Bitte, die Mängel zu beheben, mit dem Verweis, dass ihr schließlich Miete zahlt und einen Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln habt, der erste Schritt.

Je nach dem, ob der Vermieter einsichtig ist oder nicht, solltet ihr ggf. eine Rechtsschutzversicherung einschalten und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Wenn dann von einem Anwalt (m / w / d) ein Schreiben kommt, dass die Mängel nachweislich dokumentiert sind und eine Leistungsstörung vorliegt, hat ein solches Schreiben, auch wenn es noch nett und höflich und vielmehr als Bitte formuliert ist, einen anderen Charakter, da dem Vermieter suggeriert wird, dass ihr entschlossen handelt, aber dennoch kooperativ und fair seid.

Ist er dann immer noch einsichtig und es passiert nichts, dann wäre zu überlegen, die Mietminderung durchzusetzen und Fristen zur Behebung mit ggf. weiteren Forderungen zu setzen. Dann seid ihr zwar mutmaßlich im Recht, treibt aber den Vermieter in die Ecke und das Mietverhältnis wäre gestört. Da kein Vermieter Ärger mit seinen Mietern möchte, wäre eine Beendigung des Mietverhältnisses naheliegend.

Will im Ergebnis heißen, hier ist ein Stück weit Diplomatie und Taktieren gefragt, je nachdem was ihr erreichen möchtet und wie wichtig euch das Mietverhältnis ist :-)

Da sich die Mangelhaftigkeit bereits zwei Jahre hinzieht, ohne dass berechtigterweise angemessen die Miete gemindert wurde, ist dieser Rechtsanspruch nunmehr verwirkt. Was aber möglich ist, ist der Zurückbehalt eines Teiles der Bruttomiete bis die Mängel nachhaltig beseitigt wurden. Dazu wäre nunmehr der Vermieter nochmals nachweisbar (Einwurfeinschreiben) aufzufordern, den Mangel bis zum 30.11. abzustellen und anzukündigen, dass bei Verzug verfahren wird wie zuvor von mir beschrieben. Das dann ab Monat Dezember.

Als Quote sehe ich 50% als gerechtfertigt.

Sind die Mängel abgestellt, ist der Zurückbehalt nachzuzahlen.

Entlüften, und wer füllt Wasser nach?

Und dichte Fenster, wofür, für Schimmel?

Ich fürchte, dichte Fenster wurden von Dir im Mietvertrag gar nicht vereinbart.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Titus2209!

Leider gibt es VermieterInnen, die ihren Teil des Mietvertrags nicht vollständig erfüllen. Diesen auf die Sprünge zu helfen bedeutet, die geltenden Rechtsmittel der Reihe nach auszuschöpfen, und zwar genau so, wie sie vorgesehen sind. In der Regel beginnt man bei Mängeln an der Mietsache mit der Mängelanzeige, möglichst schriftlich mit Fristsetzung, bis wann der Mangel beseitigt worden sein soll.

Am besten wäre es, wenn ihr euch vorher z.B. die Tage, wo die Zimmertemperatur unter 16°C war etc.. notiert habt.

Schildert die Mängel möglichst genau. Erst wenn die Frist zur Beseitigung der Mängel verstrichen ist ohne positives Ergebnis, kommen weitere Maßnahmen dran. Lest es euch auf Seiten von Mietervereinen genau durch, z.B. hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0313/wer-kassiert-repariert-mieter-haben-ein-recht-auf-eine-maengelfreie-wohnung-031314.htm

Viel Erfolg!

gufrastella