Heizung wird im Winter Nachts ausgemacht, was tun?

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Du hast Anspruch auf durchgängig 24 Stunden Heizung und Warmwasser. Insofern regulierbar, darf die Vorlauftemperatur ab 22 Uhr abgesenkt werden, ganz aus ist nicht zulässig und ein Mangel, der dich zur Mietminderung berechtigt. Sag das dem Vermieter und fordere ihn auf, die ausreichende Versorgung rund um die Uhr zu sichern. Und zwar sofort. Besteht der Mangel weiter, ab morgen die Miete mindern (Bruttomiete) und zwar um 50%. Könntest du dann bei der nächsten Mietzahlung in Abzug bringen. Natürlich steigen die Heiz- und Wassererwärmungskosten, das ist logisch.

also 80 € ist viel. Du kannst ihn nur überreden - überzeugen, dass er für die 80 € mehr heizen muss. Du kannst ihm auch was vorlegen was beweist welche Temperaturen er leisten muss. Und wenn das nicht hilft kannst du klagen oder ausziehen. Guck mal in die Heizkostenverordnung - ich kenn die zwar nicht auswendig, aber hier müsste auch was von Mindesttemperaturen stehen.

80 € ist bei einem solchen Haus gar nicht viel.

Einfache Rechnung: Dachwohnung 70 m², untere Wohnung ca. 90 bis 0100 = mind. 160 m² Gesamtwohnfläche. Bei einem Haus das wohl schon etwas älteren Baujahres und schlecht isoliert ist, braucht man ca. 3000 Liter Heizöl. Davon entfallen dann rund 1200 Liter auf die Dachwohnung. Bei 1 € pro Liter also 100 € pro Monat. bei 80 Cent je Liter würden die 80 € genau passen.

3000 Liter sind aber wohl eher die Untergrenze. Wenn nun mit Holz, Briketts etc. geheizt wird, heißt das nicht, dass deswegen Heizen billiger kommt. Also ist 80 € nicht viel, sondern ziemlich normal, aber dafür darf man auch erwarten, dass ausreichend geheizt wird.

Die Möglichkeit einer Heizkostenbrechung zu bekommen habe ich leider nicht. Da dieses nicht in dem System integriert ist.

Von was für einem "System" sprichst Du?

Dennoch zahle ich 80€ Monatlich für Heizung.

Als Vorauszahlung oder Pauschale?

Grundsätzlich ist es so, dass Heizkosten laut Heizkostenabrechnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Selbst Pauschalen sind hier nicht zulässig. Wie rechnet der Vermieter die Heizkosten ab?

Das Haus scheint nicht wirklich gut isoliert zu sein, denn um ca. 1 Uhr habe ich um die 15 Grad und ab 7 Uhr morgens 10 Grad.

Laut der allgemeinen Rechtsprechung hast Du Anspruch auf 18-21°C in den Wohnräumen, auch Nachts. Weiterhin besteht bei solch niedrigen Temperaturen die Gefahr einer Schimmelbildung.

Nur so am Rande erwähnt, hat der Vermieter in deinem Fall die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit Dir ohne Nennung eines Grundes fristgemäß zu kündigen. (Vgl. 573a BGB)

Grundsätzlich ist es so, dass Heizkosten laut Heizkostenabrechnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Selbst Pauschalen sind hier nicht zulässig. Wie rechnet der Vermieter die Heizkosten ab?

das ist falsch. Lies doch die Heizkostenverordnung. Die greift in dem Fall nicht.

@Tabaluga1961
Die greift in dem Fall nicht.

Warum nicht?

@ChristianLE

Zwei Wohnungen im Haus, wovon eine durch den Vermieter selbst bewohnt wird.

Der 70jährige Vermieter gehört wohl zu der Generation, wo sparen um jeden Preis normal war. Als Mieter hast du auch nachts Anspruch auf eine warme Wohnung, Gerichtsurteile sagen aus, dass auch nachts nicht unter +18°C gehen darf.

Darauf kannst du den Vermieter festlegen, nur ich fürchte aufgrund des Alters wird es es nicht verstehen (wollen) und selbst ein Gerichtsurteil wird nicht viel nutzen. Du kannst ihn auch klar machen, dass du die Miete um 15-25% kürzen wirst und das eingesparte Geld lege beiseite und kauf dir einen Elektroheizung und die daraus resultierende höhere Stromrechnung. Andere Möglichkeit sehe ich nicht

Und am Ende kommt es auch noch viel teurer, wenn man ein ausgekühltes Haus wieder hochheizen muss, als wenn man eine bestimmte MIndesttemperatur dauerhaft mindestens hält. Aber das wird Dein Vermieter niemals verstehen.