Hauswände nicht gedämmt.Muß ich dadurch übertrieben hohe Heizkosten zahlen?

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Auf gedämmte Außenwände gibt es derzeit noch keinen Rechtsanspruch. Es gibt eine Gesetzesinitiative, dass in Zukunft die Vermieter verpflichtet werden sollen, solche Maßnahmen zu realisieren. Deswegen die Miete zu mindern führt zu nichts, höchstens viel Ärger und zusätzlichen Kosten. Undichte Fenster sind ein Mangel. Diesen musst du aber dem Vermieter anzeigen (dazu bist du sogar verpflichtet, könntest ansonsten u. U. schadenersatzpflichtig sein). Dabei gleich Frist stellen (max. 2 Wochen) und gleich mit ankündigen, dass du bei fruchtlosem Ablauf selbst die Abstellung beauftragst und die Kosten im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Für die Zeit von der Information bis zur Abstellung darfst du die Miete je nach Ausmaß der Beeinträchtigung(sie muss "erheblich" sein) mindern, sogar bis zu 6 Monate rückwirkend, falls du die Miete zunächst in voller Höhe gezahlt hast. Ausgang der proz. Minderung ist die BRUTTOMIETE lt. Entscheid des BGH. Je nach Ausmaß sehe ich bis max. 5% als gerechtfertigt, konkret lässt sich das nur augenscheinlich vor Ort einschätzen.

Wichtig ist das der Mangel an den Fenstern auch bewiesen werden kann. Ich habe da immer Fotos als Beweis gemacht. Das habe ich dann ganz normal ohne Drohungen in einem freundlichen Gespräch angesprochen und dabei die Fotos gezeigt. Eine Woche Später war jemand da hat die Fenster neu eingestellt und einige Dichtungen erneuert. Wenn der Vermieter die Wände Dämmt kann er danach wegen dem Mehrwert auch die Miete erhöhen ;-) ist für den Mieter oft nicht wirklich nützlich außer dem Umwelt gedanken.

Ihnen bleibt nur die Möglichkeit auszuziehen und in ein voll gedämmtes Haus zu ziehen. Heizt man richtig und lüftet auch richtig, dann kann man auch in einem nicht gedämmten Haus überschaubare Heizkosten haben. Ein Vermieter hat nicht die Pflicht auf Wunsch von Mietern sein Haus nachzurüsten. Sie haben bei Einzug den Standard gesehen und müssen auch die Heizkosten selbstverständlich tragen. Die sind übrigens bei allen Menschen in der letzten Periode hoch gewesen.

Der Vermieter muss nur für dichte Fenster sorgen, alle die anderen Dinge sind völlig uninteressant, auch für das Umweltamt.

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Gleichzeitig hilft dir dieses ohnehin nicht und dem Vermieter geht es auch an einem bestimmten Körperteil vorbei (was es ja auch grundsätzlich darf).

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Außer verschwendeten Steuergeldern für unnütze Briefe, kommt dabei nichts heraus.

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Fordere lieber den Vermieter schriftlich auf, die Fenster in Ordnung zu bringen und teile ihm mit, dass du sonst 30% von der Heizkostenabrechnung in Abzug bringen wirst (Mietminderung). Auf dichte Fenster hast du einen Anspruch, auf isolierte Wände nicht.

Das Umweltamt sollte daran interessiert sein Energiekosten zu sparen. Daher die Idee.Und die Briefmarke zahl ich selbst, als Steuerzahler.

@Driveboy35

Spaßbremse???

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Das Umweltamt hat keine Handhabe gegen deinen Vermieter und wird dir ein freundliches aber nichtssagendes Schreiben schicken (fügst du Rückporto bei?). Selbst wenn das Umweltamt ein Interesse an sparsamer Energieverwendung hat, es kann deinem Vermieter keinerlei Vorschriften in dieser Hinsicht machen.

Du wirst wohl die tatsächlichen Heizkosten zahlen müssen, denn sie fallen ja schließlich an.Vielleicht mal ein Gespräch mit dem Vermieter suchen bezüglich Dämmung, ansonsten vielleicht eine andere Wohnung suchen.