Undichte Fenster-ein fall für den Vermieter?

4 Antworten

Wer sonst wenn nicht der Vermieter? Der Nachbar?

AnanasKokos 
Fragesteller
 08.02.2021, 23:35

Ich?? 🤷🏻‍♀️

pharao1961  09.02.2021, 08:52
@AnanasKokos

Der Vermieter ist für alles zuständig, was fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Wende dich an deinen Vermieter. Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist, kann er die Fenster aber auch nicht eigenmächtig tauschen, weil Fenster als Teil der Gebäudehülle Gemeinschaftseigentum sind.

AnanasKokos 
Fragesteller
 08.02.2021, 23:36

Dir sagen drm HM Bescheid dieser dem Tischler und bis dahin abwarten

"Meine Frage nun ist dieses ein Fall für den Vermieter?"

Ja.

bwhoch2  08.02.2021, 09:15

... aber dieser muss nichts unternehmen.

So hast Du die Wohnung gemietet. Das ist ein Zustand, wie er bei älteren Häusern öfters anzutreffen ist und der Vermieter muss daran nichts ändern.

Dennoch könnte es helfen, dem Vermieter Bescheid zu sagen. Vielleicht entschließt er sich irgendwann, auch auf der anderen Hausseite neue Fenster einzubauen. Dann taucht aber vermutlich das nächste Problem auf: Schimmelgefahr, weil die Fenster nun zu dicht sind.

AnanasKokos 
Fragesteller
 08.02.2021, 23:38

Ich hab es nicht im tiefsten winter gemietet und bislang war es kühl jedoch erträglich. Aber das aktuelle Wetter toppt ja alles.

bwhoch2  09.02.2021, 11:01
@AnanasKokos

Auch das geht wieder vorbei.