Meinem Kumpel wurde das Geld beim Bezahlen gestohlen . Muss Burgerking haften?

7 Antworten

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Erst mal sollte einen klar sein, dass man nur Recht bekommt, wenn man es beweisen kann. Dein Freund wird es ziemlich schwer haben zu beweisen, dass er schon bezahlt hat. 

Ich denke nicht dass er eine reale Chance hat. Die Kassirerin hat zu keinen Zeitpunkt den Schein in der Hand. Nur wenn dein Freund den Schein auf den Tresen liegt, wechselt der Schein nicht den Besitzer. Somit hat er dann ja nicht bezahlt. Er hätte wohl besser aufpassen müssen.

Also ich habe noch nie die Erfahrung gemacht, dass jemand das bezahlte Geld absichtlich erst mal auf dem Tresen hat liegen lassen. Egal in welchem Geschäft, Laden, Dienstleister oder Restaurant. Wenn Geld gegeben wird, dann wird es immer gleich entgegengenommen und im Anschluss das Wechselgeld herausgegeben. In vielen Fällen gibt man das Geld ja auch direkt in die Hände des anderen. Niemand lässt Scheine, schon gar keine 50er erstmal herumliegen. Es ist ja bei Bestellungen in fast-food-Lokalen so, dass man entweder gleich nach der Bestellung bezahlt oder aber am Ende, wenn alle bestellten Sachen zusammengetragen wurden. Zwischendurch hab ich noch nicht erlebt. 

Daraus schließe ich, dass die 50 € erst dann hingelegt wurden, als die Mitarbeiterin sich umdrehte. Und in diesem Zeitraum ist das Geld noch eindeutig im Besitz des Bestellers. Wenn es da geklaut wird, dann ist das leider sein Pech.

Rein aus dem Bauch raus hat dein Kumpel die Besitzverhältnisse der 50 EUR durch das bloße Hinlegen auf den Tresen noch nicht übertragen. Hier wäre das Verhalten der Kassiererin noch wichtig: Hat sie bemerkt, dass die 50 EUR da lagen? Hat sich das Geld tatsächlich angenommen und sich dann umgedreht?

Ansonsten würde ich mich werktags mal an die Zentrale von Burger King wenden. Ich kann mir vorstellen, dass die 50 EUR zumindest in Form von Gutscheinen ersetzt werden.

Solange die 50€ noch auf den Tresen liegen, gab es noch keine Eigentumsübertragung. Also ist dein Kumpel noch Eigentümer. Somit bleibt er wohl auf den Schaden sitzen.

Ohne ihm das unterstellen zu wollen, nur ein Gedankenspiel: Wäre es anders, könnte ich ja in einem Laden für ein paar hundert Euro was kaufen, dann einen 500€ Schein auf die Tresen legen und ein Kumpel von mir "stiehlt" diesen und läuft raus... den ich dann leider nicht mehr einhole...

Nein.
Diebstahl ist im Strafrecht nahezu immer Eigenverantwortung

Deshalb auch bei den meisten Garderoben: Wir übernehmen keine Haftung

redelephant  03.01.2016, 21:59

Das hat doch nichts mit Eigenverantwortung zu tun, sondern damit, wer im Besitz der 50 EUR gewesen ist.

GoldAnwalt  04.01.2016, 12:14

Was für eine sinnfreie Antwort. Hier liegt ganz klar ein Diebstahl nach § 242 StGB vor.