Fehlendes Geld in Burger King Kasse selbst bezahlen?
Hallo,
ich arbeitete bis gestern als Geringverdienerin bei Burger King. Ich habe fristgerecht gekündigt.
Bei meinen zwei letzten Kassenabrechnungen fehlten, aus ungeklärten Umständen, erst circa 50 und anschließend 67 Euro.
Muss ich dieses Geld aus der eigenen Tasche bezahlen, so wie es von mir verlangt wird?
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen drin.
Danke schonmal im Vorraus!
3 Antworten
Wenn Du ne abgezählte Wechselgeldkasse bekommen hast und alleine damit gearbeitet hast, haftest Du für Fehlbeträge voll.
Das Wechselgeld in der Kasse dabei vor Arbeitsbeginn selbst nachzählen !
Wenn noch Dritte auf die gleiche Kasse zugriff haben oder man Dir kein gezähltes Wechselgeld gab, sieht die Beweislage des Verursachers anders aus.
Danke:)
Ja es waren beide Male noch zwei andere an meiner Kasse, ohne meine Zustimmung.
Wenn es keine Mankogeldvereinbarung gibt, mußt Du grundsätzlich nur haften, wenn Dich eine Schuld trifft (mind. mittlere Fahrlässigkeit) - das muß der Arbeitgeber in jedem Einzelfall beweisen - das kann er in der Regel nicht.
Sofern Du nicht alleine Zugang zur Kasse hattest, scheidet eine Haftung generell aus.
Du solltest auf keinen Fall zahlen (auch kein Anerkenntnis oder ähnliches unterschreiben); wenn es vom letzten Gehalt abgezogen werden sollte (was übrigens nicht zulässig wäre) ist das vom ArbG nachzufordern - sollte er das dann nicht nachzahlen, solltest Du den Betrag beim Arbeitsgericht einklagen.
Ich meine schon