Meine "beste" Freundin hat mir Geld von Konto "geklaut" mit pin und meiner Karte natürlich,den Pin gab ich ihr mal , wenn ich die Anzeige welche Strafe bekommt?

7 Antworten

Du wirst auf jedenfall auch nicht ganz unshuldig davonkommen weil du ihr den PIN gegeben hast und ihr somit die zustimmung gegeben hast das konto zu nutzen. Allerdings wird genau dieser Aspekt ihre Strafe milder machen. Wahrsheinlich bleibt es bei einer geldstrafe mit bewährung

Gar keine , weil du ihr den pin gesagt hast , klärt das untereinander !

Eine Strafe gibt es nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung vor einem Gericht. Abgesehen davon: Du hast grob fahrlässig gehandelt und sicherlich gegen die Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts verstoßen, dessen Bankkarte "missbraucht" wurde. Die Frage bei einem eventuellen Prozess wird auch sein, ob es in der Vergangenheit Usus bei euch war, dass deine Freundin (ungehinderten) Zugriff auf dein Konto mit deinem (stillschweigendem) Einverständnis hatte.

Betrachte diese Angelegenheit als Lektion des Lebens :-)

Rechtlich eindeutig zweideutig:)

Wenn du ihr die PIN und die Karte gegeben hast, ist sie quasi bevollmächtigt, etwas abzuheben.

Aber das abgehobene Geld gehört immernoch dir.

Das Geld solltest du zurück bekommen. Eine Anzeige würde da wenig bringen.

Gar keine, man gibt niemandem sein PIN, denn DU wärst in der lückenlosen Nachweispflicht, dass sie nichts von dir abheben durfte...die wirst Du nicht kriegen, denn DU hast ihr die PIN gegeben...SELBST SCHULD...sowas macht man nicht. Verbuche das mal unter "Lehrgeld"!