Freundin hebt Geld vom Konto ihres Ex Freunds ab, Pin gab er ihr. Kann er sie nun anzeigen?

7 Antworten

Da gibt es  eine Möglichkeit, mit der Ex zu sprechen und von ihr die Karte zu verlangen. und das abgehobene Geld wieder zu erstatten.

Damit sie bis zur Klärung keine weiteren Abhebungen vom Konto machen kann, die Karte sperren lassen.

Da er ihr offenbar nach der Trennung nicht mitgeteilt hat, dass sie kein Geld mehr von seinem Konto abheben darf, dürfte das Geld, welches sie abgehoben hat, verloren sein, so sie es nicht freiwillig zurückzahlt.

Wenn er sie anzeigen würde, so ginge eine Anzeige ins Leere, da weder Diebstahl noch Betrug vorliegt, weil der Ex nie die Erlaubnis entzogen wurde, Geld von seinem Konto abzuheben.

Moralisch zwar bedenklich, wenn man sich nach der Trennung noch der Karte des Ex Freundes bedient.und damit Geld abhebt.

Ich sehe überhaupt keine Straftat, wenn dann muss das zivilrechtlich geklärt werden. Da aber eine Erlaubnis vorlag und diese nicht widerrufen hat, sind die Chance das Geld zurückzufordern gleich null.

Der Freund kann nur für die Zukunft die Karte sperren lassen.

Wenn es nur um einen geringen Betrag geht, sollte sich dein Kumpel freuen, dass es glimpflich ausgegangen ist.

Was passiert, wenn er sie anzeigt, ist folgendes:

 Die Polizei muss die Anzeige aufnehmen. Die Staatsanwaltschaft muss den Fall prüfen und weiterleiten. Ein Richter muss sich damit beschäftigen und ein Verfahren ansetzen. Opfer und Täter brauchen Geld für einen Anwalt. Ein Urteil wird gefällt. Die Kosten trägt der Unterlegene.

Zeitverschwendung, Geldverschwendung!

Ist der Geldschaden hoch, dann klagen.

Hat er die Erlaubnis nach der Trennung zurück genommen und wichtiger: kann er das nachweisen?

Ohne da jetzt juristisches Fachwissen zu haben würde ich sagen wenn jemand Bankkarte und Pin hat, wird der andere wohl Geld abheben dürfen, wieso sollte er sons Pin und Karte haben?

Nein hat er nicht. Die Karte hat er ja liegen lassen, am Abend vor der Trennung hat er noch bewusst die wichtigsten Sachen eingepackt, außer seine Karte.

Ich denke mal das er es auf den Kontoauszügen sehen kann, aber damit kann er ja nicht nachweisen wer es war.

er kann aber nicht nachweisen, dass er die Karte nur liegen gelassen hat und ihr nicht bewusst dagelassen hat! Du schreibst er hat die wichtigsten Sachen mitgenommen, gehört eine Geldkarte da denn etwa nicht zu? Ich denke ein guter Anwalt könnte diese Klage mit links abschmettern! Denn dein Freund wäre in der Beweispflicht, er müsste seiner Ex beweisen, dass sie nicht berechtigt war, Geld abzuheben!

nein, diebstahl wohl nicht, aber er kann das geld ganz locker zivilrechtlich zurück verlangen