Kann man Videoaufnahmen der Bank einsehen?

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Hallo Hannah, 

Da ich einige Jahre in einer Filialbank gearbeitet habe, kann ich dich beruhigen. Banken müssen die letzten 6 Wochen aufzeichnen, die Polizei hat zu meiner Zeit regelmäßig auf CD gebranntes Videomaterial zur Beweissicherung abgeholt. Das ist ganz normal und auch gut so, denn so wird dir der Beweis erbracht, wer der Täter war. Zögere jetzt nur nicht zu lang mit der Anzeige, die Speicherfristen sind bei Banken bei 8 Wochen begrenzt (Da gab es wieder irgendeine gesetzliche Anforderung 2015, warum Banken bewegtes Bildmaterial von Personen nur maximal 8 Wochen speichern dürfen.)

Gib der Polizei direkt die Daten, wann (genaue Uhrzeit) von deinem Konto Geld entwendet wurde, das beschleunigt die Sache dann bei der Bank. 

Ich hoffe du findest heraus wer dir in den Rücken fällt. VG 

Danke! Wie lange dauert sowas?

@Hannah140598

In der Regel von Anzeigenerstattung bis Aufzeichnung der Videoaufnahme nur 1-2 Wochen. Am meisten verzögert sich bei der Polizei, da die meistens nicht so viel Energie in solche Fälle investieren, während es an anderer Stelle brennt (sind einfach unterbesetzt dort). Die Bank bearbeitet so eine Videoaufnahmenanfrage in der Regel in 2-3 Tagen, zumindest war das bei uns so üblich. 

Die Banken haben alle Aktivitäten nachweisbar aufgezeichnet, wer wann wo eine Aktion vorgenommen hat. Du sollest Anzeige bei der Polizei erstatten, die dann den Zugriff auf dein Konto einsehen können. Sollte etwas unklar sein wirst du als Betrachter für diesen Moment nizugezogen.

Super! Vielen Dank 

Nö kriegst du nicht, denn du bist keine Ermittlungsbehörde.

Aber die Polizei? Und wie erfahre ich wer es war?

@Hannah140598

Du erfährst es wenn der Staatsanwalt Anklage erhebt und dich als Zeugen lädt.

Kannst dir auch einen Anwalt nehmen und als Nebenkläger auftreten, vielleicht lässt sich dein Schadenersatzthema im Adhäsionsverfahren klären.

@kevin1905

Das wird dann ja noch dauern..

Meld dich bei der Polizei, die machen den Rest

ich denke, das ist dann Aufgabe der Polizei ....