Mein Ex hat bei einem Versandhaus auf meinen Namen bestellt..was tun?

4 Antworten

Hallo, im Streitfall müsste das Unternehmen beweisen, dass der Vertrag mit dir geschlossen worden ist. Allein dass die Bestellung von deinem Account aufgegeben wurde, reicht dafür nicht aus.

Pfändungen sind nur mit Titeln möglich. Das heisst, dafür müsste erst einmal der Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid durchgehen oder ein sonstiges gerichtliches Verfahren zu deinen Ungunsten abgeschlossen werden.

Da du Widerspruch gegen den MB eingelegt hast, wird der Fall, auf Antrag, nun ans Prozessgericht abgegeben. Aufgrund der Tatsache, dass dein Ex-Freund so geständig ist, würde es im anschließenden Verfahren sehr gut für dich aussehen.

Wann kam der Mahnbescheid und wann hast Du widersprochen ?

Widerspruch ging ans zuständige Mahngericht ?

Bestehen Deinerseits noch andere Schulden (welche auf deinen namen laufen)

Pfänden geht nur mit Titel

Nachdem Du vollumfänglich beim zuständigen Mahngericht widersprochen hast müsste die gegenseite die Klagebegründung auf den Tisch legen

die Bitte meinen schufaeintrag zu löschen

Das hat mit Bitten nichts zu tun. Dieser Eintrag gegen dich erfolgte rechtswidrig. Entfernung binnen 1 Woche fordern ansonsten klage bitte auf Schadenersetz (§ 824 BGB).

Wichtig war, dem MB fristwahrend zu widersprechen.

Nun bleibt dem Gläubiger nur das streitige Verfahren. Gegen dich sollte er keins anstreben, da ein Vertrag mit dir persönlich sehr schwer darzulegen wäre. Auch ist dein Ex geständig...

Also der Widerspruch war fristgerecht, ich habe keine anderen Schulden und dachte auch immer das mir sowas auch nie passieren wird. Das man sich in einem Menschen so täuschen kann...aber vielen Dank für eure schnellen Antworten. Jetzt bin ich erstmal etwas beruhigt.