Bosch Inkasso?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie die anderen schon sagten: Wenn die Forderung nicht mal irgendwann "tituliert" (also durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde), ist sie längst verjährt.

Wenn Ihr nochmals auf das Inkassobüro reagieren wollt (was grds. nicht notwendig ist), einfach ein Schreiben aufsetzen, mit nur 2 Sätzen:

"Ich bestreite das Bestehen der Forderung. Hilfsweise mache ich die Einrede der Verjährung geltend"

Das war's. Der Rest der vom Inkasso kommt, wandert in den Papierkorb. Reagieren müsst Ihr nur, falls etwas von einem Gericht (ggf. zentrales Mahngericht) kommt. Das ist dann ein "gerichtlicher Mahnbescheid" (großer grauer Zettel). Dagegen müsstet Ihr dann "Widerspruch" einlegen. Dafür ist ein Formular dabei (rot/rosa).

prinzessinswelt 
Fragesteller
 11.06.2018, 15:58

Das ist wirklich lieb dass ihr so schnell und ausführlich antwortet - Danke

Jurius  17.06.2018, 21:27

Danke für den Stern ...

Fotofee894  28.06.2018, 20:44

ich hatte auch heute einen Brief wegen Weltbild von denen im Kasten. Angeblich aus dem Jahr 2004 über knapp 174 €. wüsste nicht das ich dort mal bestellt habe oder Mahnungen bekommen habe. Danke für die tollen Tipps. Werde ich morgen gleich anwenden

  1. Telefonate mit solchen Institutionen solltest Du Dir ersparen.
  2. Dem Inkassobüro eine kurzen Brief schreiben, in welchem das Inkasso aufgefordert wird, den Zahlungsanspruch und Ihre ordentliche Beauftragung nachzuweisen.
  3. Sollte da was kommen (was schon wenig wahrscheinlich ist), prüfen, ob Verjährung eingetreten ist (wenn kein Titel vorliegt, ist das höchstwahrscheinlich der Fall).
  4. Weitere Reaktionen Eurerseits dann erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid einflattert. Diesem fristgerecht und ohne Begründung wiedersprechen. Dies gilt natürlich nur, wenn Ihr der Meinung seid, dass der Anspruch unbegründet ist.
prinzessinswelt 
Fragesteller
 11.06.2018, 14:22

Vielen Dank für die rasche Hilfe

Gekauft wurde im Jahr 2000, nun trudelte eine Inkassorechnung ein!

Warum überhaupt reagieren?? Jede Minute ist unnütz. Ablage Papierkorb. Wenn wäre eine solche Rechnung bereits am 31.12.2004 24Uhr verjährt.

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, dann must reagieren, Widerspruch wegen Verjährung einreichen. Ende

prinzessinswelt 
Fragesteller
 11.06.2018, 14:21

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Nicht anrufen, sondern schriftlich Auskunft fordern. Ganz nebenbei ist die Forderung im Zweifel sowieso verjährt. In dem Schreiben könnt ihr gleich die Einrede der Verjährung vorbringen.

Wir haben heute einen Brief bekommen.Wir hätten 2004 bei Weltbild bestellt und nicht bezahlt. Wollen 300 Euro. Weltbild weiß von nix. Unser Kundenkonto ist auf null. Also keine Forderung. Habe beim Verbraucherschutz angerufen. Sie sagten wir sollen uns keine Sorgen machen ,es ist verjährt