Abzocke? Brief von Inkassounternehmen erhalten...
Hallo, meine Mutter bekam per Brief ein Anwaltsschreiben vom Inkassounternehmen Liquida. Der Kunde Weight Watchers habe angeblich bereits auf postalischem Wege versucht "Kontakt" aufzunehmen. Sie solle doch bitte zahlen, alles schön mit Kundennummer etc. Der erste Brief enthielt die Zahlungsaufforderung von knapp 120 Euro, im zweiten Brief bereits 190 Euro und noch die Mahnung dass sonst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Der Witz dabei: Meine Mutter nutzt vielleicht einmal im halben Jahr ihren Computer, hat sich niemals bei Weight Watchers angemeldet, weiß vermutlich nicht mal was das ist, geschweige denn hat sie jemals ein Formular ausgefüllt. Zudem ist der Name falsch geschrieben, sie wird im Brief als "Herr" bezeichnet und der Vorname ist im Schreiben der Nachname. Außerdem hat sie nie einen Brief von Weight Watchers erhalten! Was sollte man in diesem Fall am besten tun? Liebe Grüße
3 Antworten
Forderung schriftlich zurückweisen mit Hinweis, dass kein Vertragsverhältnis besteht und auch nie bestand.
Schreibt denen, dass mit weiteren Briefen wie folgt umgegangen wird:
- Strafanzeige bei der Polizei wegen versuchter Nötigung und Verdacht des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs
- Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Durchsetzen eines Unterlassungsanspruchs
- evtl. Einreichen einer negativen Feststellungsklage
- Beschwerde beim aufsichtsführenden Oberlandesgericht bzw. der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Inkassobüros prüfen die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht. EIn Rechtsanwalt sollte dies durchaus tun, wenn ihm sein Ruf etwas wert ist.
Ein Inkassobüro mit dem Namen "Liquida" gibt es laut Rechtsdienstleistungsregister gar nicht. Das sind vermutlich irgendwelche Betrüger. Da würde ich direkt zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen versuchten Betruges und Nötigung gegen Unbekannt erstatten. Betrug, weil es die gar nicht gibt und weil man auch keinen Vertrag mit der genannten FIrma abgeschlossen hat. Nötigung vor allem auch, weil die ja mit gerichtlichen Verfahren drohen.
Sollte ein Schreiben vom Gericht kommen, würde ich das Gericht darauf hinweisen, dass ein Herr mit diesem Namen gar nicht dort wohnt und dass deswegen die Zustellung fehlgeschlagen ist. Der Erfahrung nach wird aber nie ein Schreiben eines Gerichtes kommen.
Tach,
Wenn die sich da wirklich nicht selbst angemeldet hat, dann kannste das aussitzen .
Sollen die doch klagen.
Man kann solche Inkassoheinis erstmal nach § 174 BGB zurückweisen.
Ich kann ja auch irgendwelche Briefe verschicken und irgendetwas fordern.
Leider lassen viele von den Inkassoheinis bange machen.
Die vorgehensweise ist teilweise ziemlich dubios und auch rechtswidrig.
Irgendwelche Fehler werden dann dem Auftraggeber des Inkasso zugerechnet, sodass die Inkassonepper nach außen rechtlich sauber dastehen.
Wie gesagt einfach mit nem 2 Zeiler gemäß § 174 BGB zurückweisen. - das reicht.
Fange keinesfalls ne Brieffreundschaft mit Inkassoneppern an.
Ohne die Vollmacht ist so n Inkasso gar nicht zu irgendetwas berechtigt.
Den Zugang irgendwelcher vorangegangene Schreiben muss der Gläubiger beweisen.
Zudem müssen die im Streitfall erstmal die Existenz eines gültigen Vertrages zweifelsfrei beweisen.
Entweder, das Inkasso mit dem genannten 2 Zeiler zurückweisen, oder man macht GAR NIX, bis Irgend n gelber Brief vin men Gericht kommt, Das is dann n nahnbescheid, dem widersprochen wird.
Iann müssen die klagen und beweisen.
Irgendwelche Einigungs- und Verhandlungsversuche sind in aller Regel zwecklos.
einziges Ziel von Inkassoneppern ist es, möglichst viel aus euner Forderung zu realisieren.
Ob die Forderung berechtigt ist, oder nicht juckt Inkassoheinis nicht.
Inkassos kümmern sich ausschlielich um Forderungseinzug und Beitreibung aber keinesfalls um Problemlösungen oder Sachverhalstklärung.
Deshalb sollte man keinsfalls mit Inkassos diskutieren.
Die sind rhetorisch geschult, sodass die meisten Normalbürger dem eloquenten Geschwafel der Inkassoleute auf n Leim gehen.