mehr Brutto - mehr Erstattung bei der Steuer?

4 Antworten

Auch wenn es die anderen Schreiber nicht glauben, ihre Frage lässt sich eindeutig beantworten:

Wenn alle Faktoren gleich bleiben (Werbungskosten, Familienstand.....) und die einzige Änderung die Höhe des Bruttoeinkommen ist, dann stimmt die Aussage von ihnen. Steigendes Bruttoeinkommen, alle anderen Faktoren bleiben gleich, bedeutet höhere Erstattung.

kevin1905  07.01.2015, 02:44

Lies die Frage noch einmal genau.

Der Fragesteller hat trotz gestiegenem Bruttoeinkommen im zweiten Jahr eine geringere Erstattung bekommen als im ersten. Das versteht er nicht und hätte es gerne erklärt.

jofischi  07.01.2015, 19:33

wenn du schon so schlau bist, warum vergisst du dann z. b. die Steuerprogression. Erst jenseits des Spitzensteuersatzes können alle Faktoren gleich bleiben. Darunter steigt der Steuersatz mit der Erhöhung des Einkommens.

jofischi zum Theam "wenn du schon so schlau bist"

Mal kurz überlegen. Alle Faktoren sollen gleich bleiben, nur das Einkommen verändert sich in der Höhe.... von 16.000 Euro auf 27.000 Euro. In meiner Antwort stelle ich dir eindeutig da, dass ja genau dieser Umstand (höheres Einkommen) eine anteilig höhere Steuerbelastung bedeutet.

Und was schreibst du nun?

warum vergisst du dann z. b. die Steuerprogression. Erst jenseits des Spitzensteuersatzes können alle Faktoren gleich bleiben. Darunter steigt der Steuersatz mit der Erhöhung des Einkommens.

Nein, die Steurprogression habe ich nicht vergessen! Habe ich ja sogar erklärt. Lese doch mal nach! Da muss ich nun schon lachen.

Jetzt wird es noch lustiger mit der Geschichte " jenseits des Spitzensteuersatzes". Genau dies war ja die Frage bzw. Ausgangslage. Nichts außer die Höhe des Bruttoeinkommen hat sich verändert. Und lt. Sachverhalt ist man ja gerade nicht im Spitzensteuersatz. Die Fallgestaltung war ja nicht, gar nichts hat sich verändert, sondern "Sollte man nicht bei steigendem Bruttoeinkommen proportional auch mehr Erstattung bekommen. Alle Faktoren zum Vorjahr bleiben sonst gleich".

Jetzt habe ich vor lachen schon Bauchschmerzen. Aber es geht ja noch weiter....

Darunter steigt der Steuersatz mit der Erhöhung des Einkommens. Das war ja exakt die Fragestellung bzw. wurde ja auch so von mir dargestellt. "Mit steigenden Brutto (siehe Falldarstellung) steigt zwangsläufig die Lohnsteuer.....Wenn das Bruttoeinkommen nun auf 27.000 Euro steigt, dann steigt lt. dem Steuertarif auch die Steuerbelastung. Somit muss sich, bei nicht geänderten Faktoren, die Werbungskosten i.H.v. 2.000 Euro "mehr" auswirken - die Erstattung wird höher.)".

Also, jofischi zum Theam "wenn du schon so schlau bist" unterstelle mir nicht ich hätte was vergessen. Fakt ist, du hast weder meine Antworten verstanden noch gelesen. Witzigerweise hast du offensichtlich nicht mal die Fragestellung verstanden.

Aber ich bin nicht nachtragend. Ein kleine Entschuldigung und alles ist wieder gut.

Da die Erstattungen bei der Einkomenssteuer fast gar nichts mit dem Bruttoeinkommen zu tun haben, ist das nicht so. Ausschlaggebend für eine Erstattung von Einkommenssteuer ist die Differenz zwischen Steuerschuld und tatsächlich gezahlter Einkomenssteuer.

Hefti15  06.01.2015, 22:37

Absolut falsche Aussage auf die Fragestellung. Ihre Aussage ist nur ganz allgemeines blabla. Hat mit der konkreten Fragestellung nichts zu tun.

Fakt ist, wenn das Brutto wie dargestellt steigt, alle anderen Faktoren gleich bleiben, dann wird der Erstattungsbetrag zwangsläufig steigen.

(Würden Sie verstehen, was sie selber schreiben, dann hätten sie die Antwort auch korrekt dargestellt. Mit steigenden Brutto (siehe Falldarstellung) steigt zwangsläufig die Lohnsteuer. Da es im Vorjahr Faktoren gab, die zu einer Erstattung geführt haben und sich lt. Fallgestaltung gerade diese Faktoren nicht verändert haben, ist eine höhere Erstattung zwangsläufig!

Wenn Sie es nicht verstehen, ein simples Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient wie oben dargestellt 16.000 Euro. Der einzige Fakt der sich bei der Einkommensteuer in Bezug auf das Lohnsteuerverfahren auswirkt, sind Werbungskosten i.H.v. 2.000 Euro. Diese führen dann zu einer Erstattung. Wenn das Bruttoeinkommen nun auf 27.000 Euro steigt, dann steigt lt. dem Steuertarif auch die Steuerbelastung. Somit muss sich, bei nicht geänderten Faktoren, die Werbungskosten i.H.v. 2.000 Euro "mehr" auswirken - die Erstattung wird höher.)

Nein, denn du präsentierst hier eine Gleichung bei der die Hälfte der Variablen fehlen.

Lad doch mal deinen Steuerbescheid (mit anonymisierten pers. Daten) hoch. Ebenfalls auch die Seite mit den Begründungen.

Hefti15  06.01.2015, 22:38

Macht er nicht.

steigendem Bruttoeinkommen - einziger Faktor der sich verändert.

Alle Faktoren zum Vorjahr bleiben sonst gleich - bleiben also konstant.

Es fehlt überhaupt keine einzige Variable!

kevin1905  07.01.2015, 02:38
@Hefti15
Es fehlt überhaupt keine einzige Variable!
  • Werbungskosten die evtl. über die pauschale hinausgehen
  • Sonderausgaben, die nicht beim Lohnsteuerabzug erfasst wurden
  • evtl. außergewöhnliche Belastungen.

Was du daraus machst sei ganz dir überlassen.

Hefti15  09.01.2015, 12:19
@kevin1905

Was ich daraus mache? Ich lese den Sachverhalt!

Zitat: Sollte man nicht bei steigendem Bruttoeinkommen proportional auch mehr Erstattung bekommen. Alle Faktoren zum Vorjahr bleiben sonst gleich.

Ist doch simpel, solltest du doch auch verstehen. Wenn also "nur" das Brutto gestiegen ist und alle anderen Faktoren sich nicht verändert haben... was ist dann mit deinen

Werbungskosten die evtl. über die pauschale hinausgehen Sonderausgaben, die nicht beim Lohnsteuerabzug erfasst wurden evtl. außergewöhnliche Belastungen?

Ich würde mal sage, dass ist alles kein Bruttolohn, sondern fällt unter andere Faktoren. Da sich letztere nicht verändert haben....

Also, um deine Frage zu beantworten, ich bleibe ganz einfach bei der Fragestellung.