Werden Nebeneinkünfte v.Selbstständigkeit + (!) Haupteinkünften v.Angestelltenverhältnis versteuert?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie lautet die Versteuerung im folgenden Beispiel?
Genau wie sie immer lautet:

Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen, welches sich ergibt aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben.

Ehepartner (Mann) hat ein Angestelltenverhältnis und einen monatlich ausbezahlen NETTO verdienst von beispielsweise 2000 €

Kein Schwein interessiert sich für den Nettoverdienst von Leuten, außer jenen die ihn bekommen. Ich rechne das nicht hoch, sorry.

Zusätzlich verdient er in einer selbstständigen Nebentätigkeit noch 1.500 Brutto.

Bei Selbständigen spricht man zuerst mal von Umsatz und dann vom Gewinn. Meinst du hier den Gewinn vor Steuern?

Wie wird das Einkommen aus Selbständigkeit versteuert?

Es wird zu den Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit addiert um die Summe der Einkünfte zu ermitteln.

Rechnet man das Jahreskommen Brutto aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Jahreseinkommen Brutto aus der Selbstständigkeit zusammen und zieht davon die Steuer?

Im Grunde ja.

Man rechnet:

  • Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit abzgl. Werbungskosten(pauschale)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb (hier ist der Gewinn gemeint).
  • ergibt --> Summe der Einkünfte

Summe der Einkünfte

  • Altersentlastungsbetrag
  • Entlasungsbetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Enlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • ergibt --> Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte

  • Sonderausgaben (Beiträge zur Sozialversicherung und z.T. auch privater Absicherung und Vorsorge)
  • außergewöhnliche Belastungen oberhalb des zumutbaren Eigenanteils
  • ergibt --> zu versteuerndes Einkommen

zu versteuerndes Einkommen

  • ergibt die Steuerlast zur Einkommensteuer, hier nach Splittingtabelle.
Wie hoch wäre die Steuerlast?

Ist anhand deiner Angaben nicht zu beantworten.

Stichwort Ehegattensplitting.

Wäre ich von ausgegangen, welche Einkünfte hat die Frau?

Ist eine komplizierte Frage - ich weiß :-/

Nein, sie ist einfach, nur eben unvollständig.


Ich gebe jetzt mal ein paar Denkanstöße:

  1. Ich vermute die Frau arbeitet nicht, womit der Lohnsteuerabzug des Mannes über die Klasse III erfolgt ist. Dazu kommen recht hohe Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb. Hier würde ich also meinen Hintern drauf verwetten, dass es eine fette Nachzahlung gibt und das für nächstes Jahr vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu leisten sind.
  2. Bei 1.500,- € monatlichem Gewinn, dürfte sich auch im Bereich der Umsatzsteuer etwas tun. Kleinunternehmertum dürfte ausscheiden, spätestens ab nächstem Jahr, wenn die Tätigkeit nicht grundsätzlich umsatzsteuerbefreit ist (§ 4 UStG). Finanzbeamte finden unpünktliche oder falsche Umsatzsteuererklärungen, sowie Voranmeldungen überhaupt nicht lustig und frieren gerne mal Konten ein.
  3. Wenn der Gewinn sich weiterhin steigert wird evtl. das Thema Gewerbesteuer relevant (24.500,- € Gewerbeertrag eines Einzelunternehmers).
  4. Ab zum Steuerberater ohne Wenn und Aber!

Beim Steuerbescheid wird der Gewinn aus der Selbständigkeit dem Jahres-Bruttoeinkommen aus dem Angestelltenverhältnis hinzugerechnet. Abgezogen werden natürlich Werbungskosten usw. Das ergibt dann das zu versteuernde Einkommen, das gemäß Splittingtabelle dann versteuert wird.

Monatlich bleibt also erst mal alles (außer das Finanzamt will in Zukunft eine Steuervorauszahlung...). Abgerechnet wird mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung.

Das ergibt dann das zu versteuernde Einkommen

Nein es ergibt die Summe der Einkünfte, da geht noch mal ein bisschen was von weg.

@kevin1905
Abgezogen werden natürlich Werbungskosten usw.

Sag ich doch. Was im Detail noch alles abgezogen wird, hängt ja von den persönlichen Bedingungen ab.

@anjanni

Nein, die Werbungskosten wurden beim Gesamtbetrag der Einkünfte schon berücksichtigt. Danach dann noch der Abzug vor allem der Sonderausgaben.

@Helefant

die Werbungskosten wurden beim Gesamtbetrag der Einkünfte schon berücksichtigt

Jetzt wirfst Du aber was durcheinander... Beim Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit kann (wird) das zutreffen. Beim Bruttoeinkommen aus der Angestellten-Tätigkeit ist nix berücksichtigt, auch keine Webungskosten (für diese Tätigkeit).

Rechnet man das Jahreskommen Brutto aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Jahreseinkommen Brutto aus der Selbstständigkeit zusammen und zieht davon die Steuer?

ja

Hallo,

die Frage ist überhaupt nicht kompliziert.

Das Bruttoeinkommen aus dem Angestelltenverhältnis wird mit dem Gewinn aus der Selbständigkeit zusammengezählt, dann wird alles das abgezogen, was das Ehepaar absetzen kann und dadurch das "zu versteuernde Einkommen" ermittelt.

Dieses wird dann, bei gemeinsamer Veranlagung, nach der Splitting-Tabelle versteuert.

Gruß

dervagabund

Gesamt Brutto,minus Freibeträge, und der Rest muss versteuert werden.

Welche Freibeträge meinst Du ?

@dervagabund

Wahrscheinlich die Werbungskostenpauschale bei Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit.