Steuer, Brille absetzen mit Erstattung von Versicherung?

2 Antworten

Du darfst das angeben, was dir tatsächlich an Aufwendungen entstanden ist.

Von den außergewöhnlichen Belastungen wird übrigens nur der Betrag berücksichtigt, der die zumutbare Belastung übersteigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Wenn du "doppelt" kassieren willst, musst du nur immer daran denken, dass das Betrug ist.