Steuer bei Ehepartnern?

4 Antworten

Der 450,- Euro - Job (Minijob) ist für den Arbeitnehmer Abgabenfrei.

Der Arbeitgeber zahlt darauf Pauschalabgaben von ca. 140,- Euro.

Diese Einnahmen gehören nicht in die Steuererklärung, wenn man dem Arbeitgeber gesagt hat, dass er die Pauschalbesteuerung anwenden soll (die 2 % darf er dem Arbeitnehmer abziehen).

Damit bleibt dann der Grundfreibetrag für die gemeinsame Steuererklärung erhalten und man kann das gemeinsame Einkommen nach dem Splittingverfahren (Zusammenveranlagung) versteuern.

Falsch, Ehepartner müssen keine gemeinsame Erklärung machen, sie dürfen immer wählen, ob sie alleine oder gemeinsam eine machen wollen oder eben gar keine, wenn sie nicht verpflichtet sind.

Eine gemeinsame Erklärung hat aber meist finanzielle Vorteile, so auch in eurem Fall. Ein 450 Euro Job, der eben nicht auf Steuerklasse sondern pauschal abgerechnet wird, kommt NICHT in die Steuererklärung rein. Dein Mann kann dann beide Freibeträge (seinen und deinen) nutzen, da du ja kein Einkommen hast.

Läuft den Job aber auf Steuerklasse, auch wenn er unter 450 Euro bleibt (also Abzüge von Sozialversicherungen), dann muss er in die Erklärung rein.

Vielen Dank für deine Antwort, die hat mir am besten geholfen!
Jetzt weiß ich bescheid. Dann achte ich bei der Suche auf eine pauschale Abrechnung, bis ich in Teilzeit und wieder in Vollzeit arbeite, dann muss ich es sowieso wieder versteuern.
Schönen Abend dir!

450€ Jobs sind soweit ich weiß frei von Steuern und Sozialabgaben...

Weder noch, liebes Kathily88!

Rentenversicherungspflichtig sind die 450-Euro-Minijob bereits seit 2013 mit aktuell 3,6% vom Bruttolohn. Allerdings kann beim Arbeitgeber ein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht gestellt werden.

Falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, muß dieser Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da ja bereits pauschalversteuert!

Gruß siola55

Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, dann braucht er in der Steuererklärung nicht angegeben werden - wird er mit Steuermerkmalen ausgeübt, dann muß er versteuert werden.

Kannst du mir das kurz genauer erklären?
Ich dachte ein 450€ Job wäre generell steuerfrei, muss aber natürlich in der Steuererklärung angegeben werden.

@Kathyli88

Ein 450-Euro-Minijob ist grundsätzlich weder sozialversicherungs- noch steuerfrei! siehe meine Antwort hierzu ;-)

@Kathyli88

Der ArbG kann den Minijob pauschal mit 2% versteuern - dann ist alles erledigt.

Wenn er davon keinen Gebrauch macht (das wollen viele AG nämlich nicht), dann wird der Minijob mit Steuermerkmalen ausgeübt und muß grundsätzlich versteuert werden - wenn der ArbG Deine Steuer-ID wollte, dann wird der Job mit Steuermerkmalen ausgeübt - dann hättetst Du wahrscheinlich Steuerklasse V und hättest einen Lohnsteuerabzug; bei Steuerklasse IV aber nicht.

In solch einem Fall muß der Minijob versteuert werden - Du erhälst dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung.

Der Abrechnung müsste eigentlich entnommen werden können, welche Variante vorliegt; Du kannst die Abrechnung ja anonymisiert einstellen, damit man sich das anschauen kann.

"Komplett von der Steuer verschont bleibt ein Nebenverdienst aus einem Minijob, auch 450-Euro-Job genannt. In der Tat üben die meisten der Nebenjobber ihre zusätzliche Tätigkeit als eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung aus."

Ich frage mich nur weil auf dieser Webseite http://marktforschung-portal.de/steuerfreies-einkommen/ nämlich steht dass es steuerfrei ist, jedoch unten wieder dass es pauschal mit 2% versteuert wird. Etwas konfus.

@Kathyli88

Die Angaben auf der Seite sind unvollständig und man erwähnt nur die Variante der Pauschalversteuerung...

@Kathyli88

Da hast du leider zu früh aufgehört mit lesen...

Ein klassischer Minijob wird nicht über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet. Er wird in der Regel pauschal versteuert. Die Pauschalsteuer beträgt zwei Prozent. Sie wird von dem Arbeitgeber gemeinsam mit den ebenfalls pauschalisierten Sozialbeiträgen an die Minijob-Zentrale abgegeben.

Übrigens kann der Arbeitgeber eines Minijobs diese pauschale Lohnsteuer auch auf seinen Minijobber abwälzen. Das machen allerdings die wenigsten Chefs. Wurde der 450-Euro-Job pauschal versteuert, bleibt er bei der Einkommensteuererklärung außen vor. Er muss erst gar nicht angegeben werden.

Ja jetzt weiß ich bescheid :) Vielen Dank.
Bisher arbeitete ich Vollzeit da war die Sache klar, mit 450€ Jobs kannte ich mich noch nicht aus. Wir zahlen für einen Halbtagsplatz der Kita schlappe 515€ im Monat, Kind muss aber in diese gehen da es die örtliche Kita ist, und mit der Betreuungszeit funktioniert kein Teilzeitjob, da möchte ich wenigstens nicht noch Lohnsteuer abführen, weil ich eh mit einem Minus rauskomme. Zumindest bis das Kind 3 Jahre alt und sich die Kosten auf 90€ monatlich reduzieren.

Weil diese Seiten ausführlich "drumherum" reden.

Man könnte es kürzer und einfacher fassen.

Der AG kann selbst entscheiden ob er die Pauschalsteuer von 2% für den AN abführt, dann ist der Minijob für den AN steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, oder aber, der AG entscheidet sich für die Lohnsteuerkarte dann muss es der AN in der Steuererklärung angeben.

Und wenn ein AG tatsächlich diese ca.140€ im Jahr für den AN nicht zahlen wollen würde, weshalb vereinbart man nicht einfach dass der AG eben doch diese 140€ an Steuer für den AN abführt und der AN zahlt ihm diese 140€ bar auf die Hand. Somit entsteht dem AG kein Nachteil aber dem AN ein Vorteil, oder sehe ich das falsch?

@Kathyli88

Und wenn ein AG tatsächlich diese ca.140€ im Jahr für den AN nicht zahlen wollen würde, weshalb vereinbart man nicht einfach dass der AG eben doch diese 140€ an Steuer für den AN abführt und der AN zahlt ihm diese 140€ bar auf die Hand...

Diese Möglichkeit gibt es ja schon - nur nicht "unter der Hand": falls der AG diese 2% Pauschalsteuer für seinen Minijobber nicht aufbringen will, besteht ja bereits die Möglichkeit, dass der AG die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet und vom AN diese beim Nettolohn einbehält!

Und Steuerhinterziehung wäre es auch nicht, weil die Pauschalsteuer abgeführt wurde. Kriegt er halt 140€ zu Weihnachten weil er so ein netter Chef ist. Right.
So zur theoretischen Überlegung.