Mahnung vom Zoll PKW anmelden
Moin moin, kurze Frage!
Sachverhalt: Ich hatte noch außenstände bezg. der KFZ steuer und nun vom Zoll bzw Bundeskasse Kiel eine Mahnung bekommen das ich bitte die Steuer überweisen soll da sonst Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Naja KFZ steuer habe ich Heute via Onlinebanking überwiesen also damit erledigt.
Nun zu der Frage:
Ich muss Montag zur Zulassungsstelle und ein neues Fahrzeug anmelden und mein jetziges abmelden.
Kann ich trotzdem das Fahrzeug nach der 1. Mahnung anmelden am Montag oder muss die fällige Kraftfahrtsteuer erst auf dem konto ersichtlich sein und zugeordnet werden bis ich neues Fahrzeug anmelden kann?
2 Antworten
die Zulassungsstelle interessiert sich nicht dafür, ob du mit dem Finanzamt im Reinen bist. Die informiert lediglich das Finanzamt über die An- bzw. Abmeldungen - die Zulassung oder Abmeldung selber wird durchgeführt, ohne Rückfrage beim Finanzamt. Also kannst du deine Ummeldung beruhigt in Angriff nehmen.
ja, exakt - und genau deshalb kannst du das Auto ja auch bei der Zulassungsstelle an-, ab- oder ummelden: das ist denen völlig Leberwurst wie ausgeglichen dein KFZ-Steuerkonto momentan aussieht. Das Finanzamt (oder meinetwegen jetzt auch das Zollamt) bekommt von der Zulassungsstelle lediglich die Info, was sich da gerade an deinem Fuhrpark geändert hat, mehr nicht. Es ist also überhaupt nicht notwendig, jetzt mit irgendwelchen Ummeldungen zu warten bis irgendwann der Kontostand ausgeglichen ist.
Woher haben Sie denn ihre Infos , Peter42?
Wenn man bei google KfZ und Steuerrückstände eingibt, dann findet man da diverse Quellen die was ganz anderes ausdrücken. Hier mal ein Beispiel:
https://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/tabid-600/308\_read-14545/
Oder schauen sie einfach im Gesetz nach:
Rechtsgrundlage
§ 13 Absätze 1a und 2 (KraftStG)
§ 18 Absätze 8 und 9 (KraftStG)
Ich bin ja mal auf eine Antwort gespannt.
@Hefti15: hm, stimmt... die Vorschriften gehen in eine andere Richtung als meine. Meine "Info" beruht auf persönlicher Erfahrung: zu meinem Fuhrpark gehören gleich mehrere Fahrzeuge, und ein Wechsel geschieht häufig, zufälligerweise fast immer nach 1, 2 oder 3 Jahren - oft eben +/- ein paar Tage zum Datum der nächsten Fälligkeit der Steuern. Da kommt es garantiert auch schon mal vor, dass ein Beitrag fällig ist, aber noch nicht gebucht wurde wenn ich mal wieder mit einer Änderung bei der Zulassungsstelle stehe - aber dort war ich bislang immer problemlos und in allerkürzester Zeit fertig. Das spricht m. E. nicht dafür, dass sich die Zulassungsstelle mit der Steuerbehörde verständigt, schon gar nicht, da es bislang immer etliche Tage gedauert hatte, bis die Steuerbehörde ihre Unterlagen wieder an den neuen Fahrzeugbestand angeglichen hat.
"die Vorschriften gehen in eine andere Richtung als meine" ein wenig unglücklich formuliert... Oder machen sie eigene Vorschriften?
Ich orientiere mich i.d.R. auch an meinen persönlichen Erfahrungen. Aber ich kläre z.b. die Rechtslage immer noch ab. Für die Beantwortung der Frage braucht man mit google ca. 1 Minute.
Zum Thema "ableich" der Daten hier auch zu ein Link:
http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zulnewsakt05.shtml
Da wurde der Abgleich noch zwischen dem Finanzamt und der Zulassungsstelle vorgenommen. Heute ist es statt dem Finanzamt eben der Zoll....
Und was steht da? "Seit Jahresbeginn 2006 werden die Kfz-Steuerschulden den Zulassungsbehörden werktäglich aktuell zur Verfügung gestellt. Die Abfrage in dieser Datei erfolgt automatisch beim Beginn einer Zulassung. Wird festgestellt, dass die Kfz-Steuer nicht oder teilweise nicht bezahlt wurde, muss die Bearbeitung sofort abgebrochen werden."
damit hat sich Ihre Aussage "Das spricht m. E. nicht dafür, dass sich die Zulassungsstelle mit der Steuerbehörde verständigt..." wohl erledigt.
Wir brauchen uns jetzt auch nicht sinnlos über ihre persönlichen Erfahrungen im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen bzw. der tatsächlichen Handhabung streiten. Das führt zu nicht.
Die Zahlung muss erst beim Zoll eingegangen sein, bevor du ein neues Auto anmelden kannst.
Wie kann man dort überhaupt Rückstände haben? Denn die KFZ-Steuer wird doch mittlerweile automatisch vom Konto abgebucht.
War keine Deckung auf dem Konto...
Danke für die Antwort:
Besteht die möglichkeit zich eine bescheinigung vom Zoll ausstellen zu lassen wenn ich die Kontoauszüge und überweisungsbeleg vorlege das die Steuer beglichen wurde und damit dann zur Zulassungsstelle?
Das Finanzamt hat doch garnichts mehr mit der KFZ Steuer zu tuhen!! das macht doch nun der Zoll seit 2013 :-/