Kfz Steuer wurde nich abgebucht, kein Steuerbescheid erhalten, dafür aber eine Mahnung

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Normalerweise buchen die das doch ab, war zumindest in den Jahren zuvor so

Bis 2013 wurde die Kfz-Steuer von den Finanzämter verwaltet.

Ich habe bisher garkeinen Steuerbescheid erhalten.

Einen Steuerbescheid bekommt man nur bei An- oder Abmeldung eines Kfz oder wenn sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben.

. Muss ich jetzt sofort zahlen wie es in dem Scheiben steht, oder erst einen Steuerbescheid verlangen?

Die Zollverwaltung hat die Verwaltung der Kfz-Steuer in diesem Jahr von den Finanzämter übernommen, und leider gab es da einige Startprobleme. Ich nehme an, das ist der Grund dafür, dass nicht abgebucht wurde und du auch keine Mitteilung erhalten hast. Überweise einfach den angeforderten Betrag und beantrage den Erlass der verwirkten Säumniszuschläge.

Bananensandwich 
Fragesteller
 26.11.2014, 13:56

Okay, das erklärt natürlich, die Sache mit dem fehlenden Steuerbescheid :D

Das die das an den Zoll abgeben mussten habe ich schon gehört, aber dass die das einfach verpeilen abzubuchen und mir direkt mit so einem Schrieb daher kommen. Naja was anderes würde ich von Deutschen Behörden auch nicht erwarten ^^

Zuschläge wurden in dem Schreiben noch nicht gefordert aber angedroht, mal abwarten ob da noch ein Separates schreiben kommt. Ist ein bisschen seltsam formuliert dort.

Ich mache jetzt einfach mal die Überweisung wie Du mir geraten hast. Totzdem hoffe ich, dass man da mal irgendwen erreicht, ich will ja das sie es dann wenigstens nächstes Jahr wieder selber abbuchen.

FordPrefect  26.11.2014, 13:59
@Bananensandwich

Liegt der Einzugsstelle keine oder eine fehlerhafte SEPA Information vor, kann das auch nichts werden. Einfach das passende Mandat neu erstellen und hinfaxen.

PatrickLassan  26.11.2014, 13:59
@Bananensandwich

Zuschläge wurden in dem Schreiben noch nicht gefordert

Das erscheint mir merkwürdig, da Säumniszuschläge kraft Gesetz entstehen. Wenn die Kfz-Steuer schon im Juli fällig gewesen sein sollte, wären schon Säumniszuschläge entstanden.Bist du dir sicher, dass das Schreiben, das dir vorliegt eine Mahnung ist und nicht etwa nur ein Hinweis darauf, dass die Kfz-Steuer fällig ist?

Vermutlich liegt dem Zoll keine gültige SEPA Kontomitteilung vor, oder aber der Einzug ist mangels Deckung zurückgegangen (müsste sich auf den Kontoauszügen sehen lassen). Einfach selbsttätig überweisen (Betrag des Vorjahres) und den Erlass der Zuschläge erbitten.

Es reicht auch eine Mail an die Bundeskasse , statt Telefonwarteschleife . Die reagieren innert 15 Tagen .

Vorsorglich erst einmal anrufen und nachfragen.

Bananensandwich 
Fragesteller
 26.11.2014, 13:41

Ja versuche ich andauernd, aber deren Telefonnummer ist ständig besetzt. Da es anscheinend Tausende betroffene gibt hatte ich gehofft, dass mir hier eventuell jemand weiterhelfen kann der das gleiche Problem hat/hatte.

jurafragen  26.11.2014, 13:56
@Bananensandwich

Vielleicht löst sich das Problem ganz leicht, wenn Du einfach den Steuerbetrag überweist.

anders7777  26.11.2014, 13:56

Deine Abwicklungsart ist offenbar Normalität. Bei Rückfragen erhälst du dann die Antwort: "Kann ich Ihnen auch nicht sagen."

Und die Drohnung läuft bis zur Vollstreckumg weiter!.

anders7777  26.11.2014, 14:05

Zitat: Kraftfahrzeugsteuer

Mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt für Sie die Steuerpflicht. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie unter anderem, welches Hauptzollamt Ihre Kfz-Steuer bearbeitet und welche Kontaktstelle in Ihrer Nähe für Sie da ist. Außerdem können Sie mithilfe unseres Kfz-Steuer-Rechners die Höhe Ihrer Kfz-Steuer selbst ermitteln.

Gefunden und alles unter: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html

anders7777  26.11.2014, 14:14

Zitat: Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer

Die Zollverwaltung - Ihr neuer Ansprechpartner ab 2014

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übten ab diesem Zeitpunkt die Länder im Wege der Organleihe weiter aus. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm die Zollverwaltung diese Aufgabe schrittweise.

Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen erfolgte die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014:

Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen 

März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein 

April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 

Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 

Die Daten wurden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.

Die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern ist seit diesen Zeitpunkten für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".

Gefunden und alles unter: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Schrittweise-Uebernahme/schrittweise-uebernahme_node.html

Es wird für jedes Folgejahr nach Anmeldung kein weiterer Steuerbescheid erstellt, soweit Änderungen eintreten. Würde sagen: Lastschrift mangels Zahlung zurück gebucht.

jurafragen  26.11.2014, 13:55

Oder Lastschrift wegen Chaos beim Zoll nie eingereicht.