KFZ-Steuer - Wie lange Zeit nachträglich zu Zahlen
Hallo,
wenn man die KFZ-Steuer nicht zum aufgeforderten Termin (bzw. der Lastschrifteinzug nicht durchgeführt werden kann), wie lange hat man nach den Termin noch Zeit die Steuer zu zahlen?
Kommen Mahnungen? Ab wann kommt es dann entgültig zur Entfernung des Dienststempels am Kennzeichen?
In den Hinweisen im Steuerbescheid steht nur:
"Wird die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des auf volle 50 € abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür außerdem Kosten."
Gruß
3 Antworten
2 Wochen geht, aber nicht länger.
Am einfachsten ist es beim Finanzamt rechtzeitig anrufen und um Aufschub bitten, dann sind die zuständigen im Finanzamt auch gerne bereit eine Aufschubzeit zu gewären, alles andere wird blos teuer.
L. G. Aral59
Kann man so nicht sagen kommt drauf an wieviele säumigge Zahler vorher zu bearbeiten sind.. entweder abmelden was billiger ist wie zwangsstillegung oder in den nächsten zwei drei Tagen überweisen. Verstehe ich nicht denn man weis doch wann die Steuer zu Zahlen ist.. Joachim