Lohnt sich Urlaubstage auszahlen lassen .?
Hallo zusammen,
Ich habe für Dieses Jahr noch 16 Urlaubstage und Meine Chefin hat mir vorgeschlagen mir diese Auszubezahlen.
Ich Bekomme Ein Grundgehalt + Provision.
Wenn das Angebot überzeugend wird würde ich einwilligen, falls nicht, auf den Urlaub bestehen.
Wie wird in der Regel diese Summe ausgerechnet und welche Abzüge erwarten mich?
Viele Grüße
5 Antworten
In grober Näherung:
Monatsgehalt / 22 = Wert eines Urlaubstages. Zuzüglich eines Motivationsbonusses (denn warum sollte man seinen Urlaub sonst freiwillig verkaufen?).
Das alles brutto. Wenn es Urlaub aus diesem Jahr ist, wird das glaube ich als laufender Bezug versteuert, also wie ganz normales Gehalt.
Bei deiner besonderen Situation des Splits in Grundgehalt und Provision stelle ich mir das Ergebnis aber sehr dürftig vor.
Und grundsätzlich teile ich die Haltung von Hans und GravityZero.
Ich würde mir die nicht auszahlen lassen, es sei diese würden verfallen bevor Du sie nutzen kannst.
Du musst bedenken, dass ausgezahlte Urlaubstage Dein Steuer- und SV-Brutto erhöhen. Dem zu Folge zahlst Du mehr Lohnsteuer, Solidaritätszuschläge und die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung) steigen auch entsprechend an.
Unterm Strich bleibt da grob geschätzt 50% von über und das ist nahezu lächerlich...
Musst Du selbst entscheiden, ich finde es aus finanzieller Sicht lächerlich.
Dein Monatsgehalt wird auf Arbeitstage gerechnet und dann hast Du natürlich ganz normal Deine Abzüge, die können auch höher sein, wenn Du bestimmte Grenzen überschreitest (bekommst aber das meiste beim Jahresausgleich zurück).
Freizeit ist unbezahlbar - für mich.
genauso ist es. 50% sind weg. Selbst bei SK3
Es kommt doch ganz darauf an was das ausmacht.
Persönlich würde ich das Geld vorziehen, wenn schon der eigentliche Urlaub völlig ausreicht. Es gibt aber Leute, die lieber mehr Freizeit haben wollen. Daher liegt es an Dir was Dir lieber ist.
Der gesetzliche Jahresurlaub soll der Erholung dienen. Also auch eine gesundheitliche Prophylaxe.
Eine Auszahlung des Anspruchs ist nur in BEGRÜNDETEN Einzelfällen möglich. (Was netto dabei heraus kommt, ist meistens recht enttäuschend)
Eine Auszahlung des Anspruchs ist nur in BEGRÜNDETEN Einzelfällen möglich.
Der einzige begründete Fall den ich kenne ist beim gesetzlichen Mindesturlaub nach § 7 Abs. 4, dass der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
"Das meiste" bekommt man eben nicht zurück. Die Sozialbeiträge sind weg. Dafür ist man auch nicht besser versichert.
Steuerlich kann man sogar in eine Progressionszone rutschen.