Azubi - Urlaubstage auszahlen lassen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Redest Du bei den 30 Urlaubstagen von Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr?

Das Bundesurlaubsgesetz sagt dass man den Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen muss. Ausnahmen gibt es nur wenn das aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist. Dann kann Urlaub auch ins erste Quartal des Folgejahres übertragen werden.

Bei Azubis gibt es i.d.R. keine "dringenden betrieblichen Gründe" die eine Urlaubsgewährung ausschließen. Ein persönlicher Grund wäre eine lange Krankheit in der Du Deinen Urlaub bis Jahresende nicht mehr nehmen kannst.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub verfällt ersatzlos, wenn der AN/Azubi ihn nicht nimmt, obwohl er Gelegenheit dazu hatte. Bei Urlaub der höher als der Mindesturlaub ist, kann es betriebliche (Betriebsvereinbarung) Regeln zur Mitnahme, bzw. Auszahlung geben. Findet ein Tarifvertrag Anwendung, gelten die dortigen Bestimmungen.

Urlaub kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden (betrifft wie erwähnt, den gesetzlichen Mindesturlaub), ansonsten verfällt er am 31.12 des laufenden, bzw. am 31.3. des Folgejahres. Damit soll vermieden werden dass AG ihren AN ihren Urlaub "abkaufen".

Warum kannst Du aus familiären Gründen keinen Urlaub nehmen? Diese Begründung kann ich ohne Erklärung nicht nachvollziehen.

Sinn und Zweck des Bundesurlaubsgesetzes ist, dass AN auch mal Zeit haben sich zu erholen und zu regenerieren. Deshalb ist auch gesetzlich vorgeschrieben dass man mindestens einmal im Jahr einen zusammenhängenden Urlaub von zwei Wochen nimmt.

Danke fürs Sternchen

Im Grunde kannst du die nur am Ende deiner Ausbildung auszahlen lassen, also wenn du aus dem 3. Lehrjahr noch welche übrig hast und die Firma dann verlässt.
Wenn du im 1. Lehrjahr bist, geht das nicht. Der Urlaub aus einem vorigen Jahr muss bis spätestens März soweit ich mich erinnern kann im Folgejahr genommen werden, sonst verfällt er irgendwann.
Es sollte aber auch im Sinne deines Ausbildungsbetriebes stehen, dass du den Urlaub rechtzeitig nimmst! Sie müssen sonst Rückstellungen zahlen und es spielt eben auch der Jugendschutz mit rein.

In der Ausbildung MUSST du in der Regel den Urlaub nehmen, grade unter 18 Jahren, aber eigentlich auch über 18.

Wenn du glaubst, dieses Jahr keine Zeit zu finden (was ich für die Weihnachtszeit rum recht unwahrscheinlich halte) kannst du häufig auch deine aktuellen Urlaubstage bis zu 3 Monate lang noch mit ins neue Jahr nehmen. Frage da einfach mal deinen Betrieb.

21 Tage Urlaub musst du nehmen (so um den dreh). Aber mal eine frage wie schaffst du es gar kein Urlaub zu nehmen? hast du kein brückentag gemacht und Neujahr auch gearbeitet und weihnachten auch?

Wieso kannst du aus familiären Gründen kein Urlaub nehmen? es sagt doch keiner das du weg fahren sollst, sondern einfach nicht arbeitest und daheim bist.

30 Urlaubstage sind viel bist du unter 18?

Urlaub in einem laufenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis darf nicht ausgezahlt werden.

Wenn er nicht genommen wird, verfällt er grundsätzlich zum 31.03. des Folgejahres oder gem. tarifvertraglicher Regelungen (Ausnahme bei Krankheit).

Die Rechtsprechung zu "Urlaubsverweigerern" (ArbN) ändert sich zur Zeit - nach Ansicht einzelner Landesarbeitsgerichte hat der ArbG (oder Ausbildungsbetrieb) daher grundsätzlich die Pflicht, den ArbN auch zwangsweise in Urlaub zu schicken (Fürsorge- und Schutzpflichten) - das gilt zumindest für den gesetzlichen Mindersturlaub (20 Arbeitstage/24 Werktage bei 5-Tage-Woche/Jahresanspruch).

Eine Konsequenz für den ArbG, wenn er das nicht macht, wird allerdings zur Zeit erst entstehen, wenn gesundheitliche Probleme auftreten sollten, die auf mangelnden Urlaub zurückzuführen wären (hier sei insbesondere auf Arbeitsunfälle hingewiesen) - auch das kann sich in Zukunft ändern.

Das BAG (Bundearbeitsgericht) hat einen Fall nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt - es kann daher durchaus sein, daß zukünftig die ArbG grundsätzlich die zeitliche Lage des gesetzlichen Mindesturlaubs verbindlich festlegen müssen.