Lohnsteuerbescheinigung aus der Ausbildung zwingend in der Einkommensteuererklräung angeben?
Hallo,
ich habe in 2014 meine Ausbildung beendet und habe dann später bei eine neuen Arbeitgeber angefangen. Muss ich dann die Lohnsteuerbescheinigung die ich aus dem Ausbildungsverhältnis zwingend angeben oder reicht die vom neuen Arbeitgeber aus?
4 Antworten
Wenn du auf die Steuererklärung für 2014 anspielst: Du musst zwingend beide einreichen ^^ Sonst passen die Jahreswerte ja nicht bzw. können nicht nachgewiesen werden. Wenn du von 2015 sprichst dann natürlich nur die neue ;)
Eine Lohnsteuerbescheinigung musst Du meines Wissens nach nur bei Finanzamt abgeben, wenn Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machst. Wenn Du keinen machst, dann interessiert es auch niemanden.
Nun mal ganz korrekt:
Die Einkommensteuererklärung ist eine Jahreserklärung.
Also muss auch der gesamte Bruttoarbeitslohn aus dem ganzen Jahr angegeben werden, egal ob Azubi oder nicht.
Das solltest Du in jedem Fall angeben, denn Dein Ausbildungsbetrieb hat schon zwingend Dein Entgelt aus der Ausbildung für 2014 elektronisch ans Finanzamt gemeldet.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung - im Steuer Ratgeber erklärt
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