Neuen Arbeitgeber wille elektronische Lohnsteuerbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers haben
Eine Frage : Ich fange eine neue Stelle im Außendienst an. Arebitsvertrag ist unterschrieben und jetzt hat mir das Steuerberatungsbüre den Personalbogen geschickt - ist auch soweit okay, nur muss ich dem neuen Arbeitgeber meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung des vorherigen Arbeitgebes geben ??
5 Antworten
Nein. Das ist sicher ein Mißverständnis. Es wird sich um die ELStaM-Bescheinigung des Finanzamtes handeln, welche die Lohnsteuerkarte ersetzt. Die Lohnsteuerbescheinigung des Vorarbeitgebers geht den neuen ArbG nichts an.
Nein. Für das neue System braucht der AG das nicht:
*Für das ELStAM-Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elektronische-lohnsteuerkarte.htm#ixzz2kJlmAbt6*
wenn du ihm deine steueridentifikationsnummer gegeben hast, fragt der arbeitgeber (elektronisch) beim finanzamt die steuerdaten ab. eigentlich solltest du weiter damit zu tun haben.
Nein! Er kann eine Bescheinigung vom Finanzamt verlangen, das ist alles.
Naja, dann besorg sie dir und gib sie ihm
Äh, nein? Den neuen AG haben meine vorherigen Einkünfte nicht zu interessieren.