Lohnfortzahlung im Schichtbetrieb?
Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich es nicht grundsätzlich so, das wenn man Krankgeschrieben ist und das mitunter in den Bereich der Nachtschicht fällt die Zuschläge für die Nachtschicht trotzdem bekommen muss?
ich war im Dezember 4 Wochen Krank und habe am 01.01.2022 nur mein normales Grundgehalt erhalten obwohl ich wenn man die Rotation berücksichtigt 2 Wochen Nachtschicht gehabt hätte. Habe aber mal irgendwo gehört/gelesen das man auch im Krankheitsfall Anspruch auch die Nachtschicht Zuschläge hat.
Ich bedanke mich im Vorfeld schon einmal bei allen die mir Antworten.
3 Antworten
Habe aber mal irgendwo gehört/gelesen das man auch im Krankheitsfall Anspruch auch die Nachtschicht Zuschläge hat.
Das ist korrekt.
Erkrankt ein AN ist er vom AG so zu bezahlen, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte. Das bedeutet, dass sowohl die im Voraus geplanten Stunden (auch geplante Überstunden/Zusatzschichten) sowie die in der jeweiligen Schicht anfallenden Zuschläge gezahlt werden müssen.
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltsausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Lies dir mal das durch:
m.E. kommt es bei diversen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts darauf an wie lange du schon in Schicht arbeitest und ob du davor schon einmal wegen der gleichen Sache krank gewesen bist, die Mindestlohnvoraussetzungen, freiwillige Sonderzahlungen usw.
Wenn dir das nicht weiterhilft, solltest du bei deinem Betriebsrat nachfragen.
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Entgeltfortzahlung-Lohnfortzahlung-im-Krankheitsfall.html
in diesem Aufsatz ab Punkt 1.2
aber die notwendigen Voraussetzungen wirst du selbst klären müssen.
M.E. hast du "pauschal" recht, aber wie gesagt, es gibt diverse Ausnahmen.
Ja, solltest du bekommen. Sind aber durch die Nicht-Arbeit dann nicht mehr steuer- und beitragsfrei.