Lohnfortzahlung im Schichtbetrieb?

3 Antworten

Habe aber mal irgendwo gehört/gelesen das man auch im Krankheitsfall Anspruch auch die Nachtschicht Zuschläge hat.

Das ist korrekt.

Erkrankt ein AN ist er vom AG so zu bezahlen, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte. Das bedeutet, dass sowohl die im Voraus geplanten Stunden (auch geplante Überstunden/Zusatzschichten) sowie die in der jeweiligen Schicht anfallenden Zuschläge gezahlt werden müssen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltsausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Lies dir mal das durch:

m.E. kommt es bei diversen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts darauf an wie lange du schon in Schicht arbeitest und ob du davor schon einmal wegen der gleichen Sache krank gewesen bist, die Mindestlohnvoraussetzungen, freiwillige Sonderzahlungen usw.

Wenn dir das nicht weiterhilft, solltest du bei deinem Betriebsrat nachfragen.

https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Entgeltfortzahlung-Lohnfortzahlung-im-Krankheitsfall.html

in diesem Aufsatz ab Punkt 1.2

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonn-feiertags-und-nachtzuschlaege-im-krankheitsfall-an-feiertagen-und-bei-urlaub_idesk_PI42323_HI9478473.html

aber die notwendigen Voraussetzungen wirst du selbst klären müssen.

M.E. hast du "pauschal" recht, aber wie gesagt, es gibt diverse Ausnahmen.

Ja, solltest du bekommen. Sind aber durch die Nicht-Arbeit dann nicht mehr steuer- und beitragsfrei.